FAQ
Häufige Fragen
Kurz und klar beantwortet. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an.
Verwaltung & Wechsel
Welche Leistungen bietet die Haus & Grund Hausverwaltung Oberhausen an?
Wir übernehmen die WEG-Verwaltung für Eigentümergemeinschaften und die Mietverwaltung für Eigentümer vermieteter Häuser und Wohnungen. Dazu gehören Abrechnung, Zahlungsverkehr, Instandhaltung, Eigentümerversammlungen und die Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern.
Wie wechseln wir als Eigentümergemeinschaft zu Ihnen?
Die Gemeinschaft beschließt in einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Den Ablauf erklären wir auf unserer Seite zum Verwalterwechsel.
Brauchen wir einen wichtigen Grund, um den Verwalter abzuberufen?
Nein. Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden. Der Punkt muss nur auf der Tagesordnung der Versammlung stehen.
Verwalten Sie auch kleinere Objekte?
Unsere Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften und Vermieter ab einer gewissen Objektgröße. Ob kleinere WEG mit wenigen Einheiten, größere Anlagen oder klassische Mietshäuser: Wir prüfen individuell, ob und wie wir die Verwaltung übernehmen können.
Wie läuft die Übernahme ab?
Nach einem ersten Gespräch stimmen wir vor der Angebotsabgabe einen Termin vor Ort mit Ihnen ab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Nach dem Beschluss oder Vertragsschluss übernehmen wir die Unterlagen vom bisherigen Verwalter und stellen Konten und Verträge um.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Wir verwalten Objekte im Stadtgebiet Oberhausen. Ob wir ein Objekt außerhalb übernehmen können, klären wir im Einzelfall.
Kosten
Was kostet eine Hausverwaltung?
Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung, bundesweit. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Sie erhalten ihn nach einem Termin vor Ort.
Warum stehen keine Preise auf der Website?
Weil sich Objekte mit gleicher Einheitenzahl stark unterscheiden können, etwa durch Aufzug, Heizzentrale, Sanierungsbedarf oder den Zustand der Unterlagen. Ein fairer Preis setzt voraus, dass wir das Objekt kennen.
Können Vermieter die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und können nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Ist das Angebot unverbindlich?
Ja. Ein erstes Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird es erst mit dem Beschluss der Gemeinschaft oder dem unterschriebenen Verwaltervertrag.
Schaden & Notfall
Wie melde ich einen Schaden?
Nutzen Sie bitte unser Schadensformular auf der Website oder schreiben Sie an hv@h-u-g-o.com. Beschreiben Sie Art, Ort und Zeitpunkt des Schadens, fügen Sie Fotos bei und geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie die Dringlichkeit an.
Welche Nummer rufe ich im Notfall an?
Bei Notfällen am Gebäude, etwa Wasserrohrbruch, Stromausfall oder Heizungsausfall im Winter, erreichen Sie uns unter 0172 935 2618. Bei Feuer, Rauch oder Gefahr für Menschen wählen Sie immer zuerst 112.
Was tue ich bei Gasgeruch?
Keine Schalter betätigen, kein Feuer, im Haus nicht telefonieren. Fenster und Türen öffnen, wenn möglich den Gashahn schließen, Nachbarn durch Klopfen warnen und das Haus verlassen. Von draußen den Bereitschaftsdienst des Gasnetzbetreibers oder 112 anrufen. So empfiehlt es der DVGW.
Was passiert, nachdem ich einen Schaden gemeldet habe?
Wir schätzen Schaden und Dringlichkeit ein, beauftragen einen passenden Fachbetrieb und stimmen bei Bedarf einen Termin mit Ihnen ab. Notfälle werden sofort bearbeitet. Nach der Reparatur prüfen wir das Ergebnis und geben Ihnen Rückmeldung.
Bin ich verpflichtet, Schäden zu melden?
Ja. Mieter müssen Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wer das unterlässt, kann für Folgeschäden haften und Rechte wie die Mietminderung verlieren, soweit deshalb keine Abhilfe möglich war.
Mieter
Wann sind Ihre Mietersprechzeiten?
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr, jeweils nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 0208 8236711.
Bis wann muss meine Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.
Darf ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?
Ja. Mieter können verlangen, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Wie stark darf meine Miete in Oberhausen steigen?
Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel 2025, höchstens aber um 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB). Oberhausen ist nicht in der NRW-Mieterschutzverordnung, deshalb gilt keine abgesenkte Kappungsgrenze.
Eigentümer & WEG
Wie sehe ich als Eigentümer meine Abrechnungen ein?
Über unser Onlineportal. Dort können Eigentümer Abrechnungen und Belege einsehen. Den Zugang erhalten Sie von uns.
Wie oft findet die Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Wir laden in Textform ein, in der Regel mindestens drei Wochen vorher. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann zusätzlich eine Versammlung verlangen.
Muss unsere WEG einen zertifizierten Verwalter haben?
Jeder Eigentümer kann seit dem 1. Dezember 2023 einen zertifizierten Verwalter verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausnahme: weniger als neun Einheiten, ein Eigentümer ist selbst Verwalter und weniger als ein Drittel verlangt die Zertifizierung.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Die monatlichen Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan: laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums wie Versicherung, Wasser, Reinigung und Wartung, die Verwaltervergütung, oft die Heizkosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Grundsteuer ist nicht enthalten.
Bis wann müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein?
Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler, die bis zum 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).
Kann ich in unserer WEG eine Wallbox oder ein Balkonkraftwerk verlangen?
Ja. Ladestationen und Steckersolargeräte sind privilegierte bauliche Veränderungen, auf die jeder Eigentümer einen Anspruch hat (§ 20 Abs. 2 WEG). Die Kosten trägt in der Regel, wer die Maßnahme verlangt.
Wie lange kann ein Beschluss angefochten werden?
Die Anfechtungsklage muss innerhalb eines Monats nach der Versammlung erhoben und innerhalb von zwei Monaten begründet werden (§ 45 WEG).
Darf sich unsere Eigentümergemeinschaft selbst verwalten?
Ja. Ab neun Einheiten kann aber jeder Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Siehe WEG ohne Verwalter.
Was ist eine Sonderumlage?
Ein Beschluss der Gemeinschaft über zusätzliche Zahlungen, wenn die Erhaltungsrücklage für eine Maßnahme nicht reicht. Sie wird nach dem geltenden Kostenschlüssel verteilt. Siehe Sonderumlage und Erhaltungsrücklage.
Über uns
Sind Sie der Verein Haus & Grund Oberhausen?
Nein. Wir sind die Hausverwaltung, die Gesellschaft für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum mbH, eine Tochtergesellschaft des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Oberhausen e. V. Der Verein berät seine Mitglieder rechtlich, wir verwalten Immobilien.
Bekomme ich bei Ihnen Rechtsberatung?
Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Als Hausverwaltung erklären wir Ihnen gern Abläufe und Fristen rund um Ihre Verwaltung, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
Wo finde ich Sie und wann sind Sie erreichbar?
In der Christian-Steger-Str. 29, 46045 Oberhausen. Unsere Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr. Telefon 0208 8236711, E-Mail hv@h-u-g-o.com.
Wie groß ist Ihre Hausverwaltung?
Nach unseren Angaben betreuen wir mehr als 2.500 Einheiten, blicken auf 50 Jahre Verwaltungserfahrung zurück und arbeiten mit einem Team aus 11 Fachkräften.
Bilden Sie aus?
Ja. Offene Stellen, Ausbildungsplätze und die Möglichkeit zur Initiativbewerbung finden Sie auf unserer Karriereseite.
Angebot & Ablauf
Wie bekomme ich ein Angebot für die Verwaltung?
Über unser Anfrageformular oder telefonisch unter 0208 8236711. Wir melden uns, stimmen einen Termin vor Ort ab und schicken Ihnen danach ein schriftliches Angebot.
Welche Unterlagen brauchen Sie für ein Angebot?
Für die Anfrage keine. Für den Termin vor Ort helfen, soweit vorhanden, Teilungserklärung, letzte Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan und Versammlungsprotokolle, bei Mietobjekten Mieterliste und letzte Nebenkostenabrechnung.
In welchen Oberhausener Stadtteilen verwalten Sie?
Im gesamten Stadtgebiet Oberhausen, also in Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld. Eine Übersicht nach Stadtteilen finden Sie unter Stadtteile.
Übernehmen Sie auch die Mietverwaltung für private Vermieter?
Ja. Wir übernehmen für Eigentümer vermieteter Immobilien die Mietverwaltung mit Zahlungsverkehr, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Mehr unter Mietverwaltung für private Vermieter.
Vermieter & Mietrecht
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen (§ 551 BGB). Details im Ratgeber Mietkaution.
Gilt in Oberhausen die Mietpreisbremse?
Nein. Oberhausen gehört nicht zu den 57 Kommunen der NRW-Mieterschutzverordnung. Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Mehr im Ratgeber Mietpreisbremse in Oberhausen.
Welche Kündigungsfrist gilt für Vermieter?
Drei Monate, nach mehr als fünf Jahren Mietdauer sechs und nach mehr als acht Jahren neun Monate (§ 573c BGB). Siehe Kündigungsfristen für Vermieter.
Ab wann kann ich bei Mietrückstand fristlos kündigen?
Wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mehr als eine Monatsmiete oder über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten schuldet (§§ 543, 569 BGB). Siehe fristlose Kündigung.
Muss mein Mieter beim Auszug renovieren?
Nur bei einer wirksamen Klausel und tatsächlichem Bedarf. Viele ältere Klauseln sind unwirksam, vor allem bei unrenoviert übergebenen Wohnungen. Siehe Schönheitsreparaturen.
Wie viel einer Modernisierung darf ich auf die Miete umlegen?
8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten pro Jahr, höchstens 3 €/m² in sechs Jahren, bei Mieten unter 7 €/m² höchstens 2 €/m² (§ 559 BGB). Siehe Modernisierungsumlage.
Brauche ich für die Vermietung einen Energieausweis?
Ja, wenn für das Gebäude noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Er ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 GModG). Siehe Energieausweis bei Vermietung.
Wer muss in NRW Rauchmelder einbauen und prüfen?
Einbauen muss der Eigentümer, die Betriebsbereitschaft sicherstellen der unmittelbare Besitzer, also meist der Mieter, wenn der Eigentümer das nicht übernimmt (§ 47 Abs. 3 BauO NRW).
Wie viel CO2-Kosten muss ich als Vermieter tragen?
Je nach CO2-Ausstoß des Gebäudes zwischen 0 und 95 % (CO2KostAufG). Siehe CO2-Kosten für Vermieter.
Kann ich die Kosten der Hausverwaltung von der Steuer absetzen?
Bei vermieteten Objekten ja, als Werbungskosten (§ 9 EStG). Auf Mieter umlegen lassen sie sich nicht. Siehe Vermietung und Steuern.