FAQ

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet. Ihre Frage fehlt? Rufen Sie uns an.

Verwaltung & Wechsel

Welche Leistungen bietet die Haus & Grund Hausverwaltung Oberhausen an?

Wir übernehmen die WEG-Verwaltung für Eigentümergemeinschaften und die Mietverwaltung für Eigentümer vermieteter Häuser und Wohnungen. Dazu gehören Abrechnung, Zahlungsverkehr, Instandhaltung, Eigentümerversammlungen und die Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern.

Wie wechseln wir als Eigentümergemeinschaft zu Ihnen?

Die Gemeinschaft beschließt in einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit die Abberufung des bisherigen und die Bestellung des neuen Verwalters. Der alte Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung (§ 26 Abs. 3 WEG). Den Ablauf erklären wir auf unserer Seite zum Verwalterwechsel.

Brauchen wir einen wichtigen Grund, um den Verwalter abzuberufen?

Nein. Seit der WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 kann der Verwalter jederzeit abberufen werden. Der Punkt muss nur auf der Tagesordnung der Versammlung stehen.

Verwalten Sie auch kleinere Objekte?

Unsere Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften und Vermieter ab einer gewissen Objektgröße. Ob kleinere WEG mit wenigen Einheiten, größere Anlagen oder klassische Mietshäuser: Wir prüfen individuell, ob und wie wir die Verwaltung übernehmen können.

Wie läuft die Übernahme ab?

Nach einem ersten Gespräch stimmen wir vor der Angebotsabgabe einen Termin vor Ort mit Ihnen ab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Nach dem Beschluss oder Vertragsschluss übernehmen wir die Unterlagen vom bisherigen Verwalter und stellen Konten und Verträge um.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Wir verwalten Objekte im Stadtgebiet Oberhausen. Ob wir ein Objekt außerhalb übernehmen können, klären wir im Einzelfall.

Kosten

Was kostet eine Hausverwaltung?

Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung, bundesweit. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Sie erhalten ihn nach einem Termin vor Ort.

Warum stehen keine Preise auf der Website?

Weil sich Objekte mit gleicher Einheitenzahl stark unterscheiden können, etwa durch Aufzug, Heizzentrale, Sanierungsbedarf oder den Zustand der Unterlagen. Ein fairer Preis setzt voraus, dass wir das Objekt kennen.

Können Vermieter die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und können nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Ist das Angebot unverbindlich?

Ja. Ein erstes Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird es erst mit dem Beschluss der Gemeinschaft oder dem unterschriebenen Verwaltervertrag.

Schaden & Notfall

Wie melde ich einen Schaden?

Nutzen Sie bitte unser Schadensformular auf der Website oder schreiben Sie an hv@h-u-g-o.com. Beschreiben Sie Art, Ort und Zeitpunkt des Schadens, fügen Sie Fotos bei und geben Sie Ihre Kontaktdaten sowie die Dringlichkeit an.

Welche Nummer rufe ich im Notfall an?

Bei Notfällen am Gebäude, etwa Wasserrohrbruch, Stromausfall oder Heizungsausfall im Winter, erreichen Sie uns unter 0172 935 2618. Bei Feuer, Rauch oder Gefahr für Menschen wählen Sie immer zuerst 112.

Was tue ich bei Gasgeruch?

Keine Schalter betätigen, kein Feuer, im Haus nicht telefonieren. Fenster und Türen öffnen, wenn möglich den Gashahn schließen, Nachbarn durch Klopfen warnen und das Haus verlassen. Von draußen den Bereitschaftsdienst des Gasnetzbetreibers oder 112 anrufen. So empfiehlt es der DVGW.

Was passiert, nachdem ich einen Schaden gemeldet habe?

Wir schätzen Schaden und Dringlichkeit ein, beauftragen einen passenden Fachbetrieb und stimmen bei Bedarf einen Termin mit Ihnen ab. Notfälle werden sofort bearbeitet. Nach der Reparatur prüfen wir das Ergebnis und geben Ihnen Rückmeldung.

Bin ich verpflichtet, Schäden zu melden?

Ja. Mieter müssen Mängel unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wer das unterlässt, kann für Folgeschäden haften und Rechte wie die Mietminderung verlieren, soweit deshalb keine Abhilfe möglich war.

Mieter

Wann sind Ihre Mietersprechzeiten?

Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr, jeweils nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 0208 8236711.

Bis wann muss meine Nebenkostenabrechnung kommen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.

Darf ich die Belege zur Nebenkostenabrechnung einsehen?

Ja. Mieter können verlangen, die Belege einzusehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Der Vermieter darf sie auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).

Wie stark darf meine Miete in Oberhausen steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel 2025, höchstens aber um 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB). Oberhausen ist nicht in der NRW-Mieterschutzverordnung, deshalb gilt keine abgesenkte Kappungsgrenze.

Eigentümer & WEG

Wie sehe ich als Eigentümer meine Abrechnungen ein?

Über unser Onlineportal. Dort können Eigentümer Abrechnungen und Belege einsehen. Den Zugang erhalten Sie von uns.

Wie oft findet die Eigentümerversammlung statt?

Mindestens einmal im Jahr (§ 24 Abs. 1 WEG). Wir laden in Textform ein, in der Regel mindestens drei Wochen vorher. Mehr als ein Viertel der Eigentümer kann zusätzlich eine Versammlung verlangen.

Muss unsere WEG einen zertifizierten Verwalter haben?

Jeder Eigentümer kann seit dem 1. Dezember 2023 einen zertifizierten Verwalter verlangen (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Ausnahme: weniger als neun Einheiten, ein Eigentümer ist selbst Verwalter und weniger als ein Drittel verlangt die Zertifizierung.

Was ist im Hausgeld enthalten?

Die monatlichen Vorschüsse nach dem Wirtschaftsplan: laufende Kosten des Gemeinschaftseigentums wie Versicherung, Wasser, Reinigung und Wartung, die Verwaltervergütung, oft die Heizkosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Grundsteuer ist nicht enthalten.

Bis wann müssen Heizkostenverteiler fernablesbar sein?

Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler sowie Wärme- und Warmwasserzähler, die bis zum 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV).

Über uns

Sind Sie der Verein Haus & Grund Oberhausen?

Nein. Wir sind die Hausverwaltung, die Gesellschaft für Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum mbH, eine Tochtergesellschaft des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Oberhausen e. V. Der Verein berät seine Mitglieder rechtlich, wir verwalten Immobilien.

Bekomme ich bei Ihnen Rechtsberatung?

Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Als Hausverwaltung erklären wir Ihnen gern Abläufe und Fristen rund um Ihre Verwaltung, ersetzen aber keine Rechtsberatung.

Wo finde ich Sie und wann sind Sie erreichbar?

In der Christian-Steger-Str. 29, 46045 Oberhausen. Unsere Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr. Telefon 0208 8236711, E-Mail hv@h-u-g-o.com.

Wie groß ist Ihre Hausverwaltung?

Nach unseren Angaben betreuen wir mehr als 2.500 Einheiten, blicken auf 50 Jahre Verwaltungserfahrung zurück und arbeiten mit einem Team aus 11 Fachkräften.

Bilden Sie aus?

Ja. Offene Stellen, Ausbildungsplätze und die Möglichkeit zur Initiativbewerbung finden Sie auf unserer Karriereseite.