Nicht jeder Schaden ist ein Notfall. Ein Notfall liegt vor, wenn Menschen in Gefahr sind oder ohne schnelles Handeln ein großer Folgeschaden droht. Alles andere melden Sie bitte über unser Schadensformular. So bleibt die Notfallnummer frei für die Fälle, in denen jede Minute zählt.
Die wichtigsten Nummern
| Situation | Wen rufen Sie an? |
|---|---|
| Feuer, Rauch, Verletzte, Einsturzgefahr | Feuerwehr und Rettungsdienst 112 |
| Gasgeruch | von draußen: Bereitschaftsdienst Ihres Gasnetzbetreibers oder 112 |
| Wasserrohrbruch, Stromausfall, Heizungsausfall im Winter | Notfallnummer der Hausverwaltung 0172 935 2618 |
| Alle anderen Schäden | Schadensformular oder hv@h-u-g-o.com |
| Allgemeine Fragen während der Bürozeiten | 0208 8236711 |
Unsere Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr, Freitag 9 bis 12 Uhr.
Gasgeruch: so verhalten Sie sich richtig
Gas ist schon in kleinen Mengen zu riechen. Bleiben Sie ruhig und handeln Sie in dieser Reihenfolge. Die Schritte folgen den Verbraucherhinweisen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW):
- Keine Flammen und keine Funken. Nicht rauchen, kein Feuerzeug, keine Streichhölzer. Keine Lichtschalter, Klingeln oder Geräte betätigen, keine Stecker ziehen. Im Haus nicht telefonieren, auch nicht mit dem Handy.
- Fenster und Türen öffnen. Frische Luft senkt die Gaskonzentration. Sorgen Sie für Durchzug, schalten Sie aber keine Ventilatoren ein.
- Gashahn schließen, wenn Sie ihn gefahrlos erreichen.
- Andere warnen. Klopfen Sie bei Nachbarn an, klingeln Sie nicht.
- Haus verlassen.
- Von draußen anrufen: den Bereitschaftsdienst Ihres Gasnetzbetreibers oder die Feuerwehr unter 112. Informieren Sie danach auch uns.
Wichtig: Schließen Sie bei Gasgeruch nicht die Fenster. Frühere Hinweise, die das empfahlen, waren falsch.
Wasserrohrbruch oder starker Wasseraustritt
- Schließen Sie das Absperrventil der Wohnung oder den Hauptwasserhahn, wenn Sie es gefahrlos erreichen.
- Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Lampen oder Verteilern läuft, schalten Sie die betroffene Sicherung aus und fassen Sie nasse Geräte nicht an.
- Rufen Sie die Notfallnummer 0172 935 2618 an.
- Warnen Sie die Nachbarn unter Ihnen.
- Machen Sie Fotos vom Schaden, sobald das gefahrlos möglich ist.
Stromausfall oder Probleme mit der Elektrik
Prüfen Sie zuerst, ob nur Ihre Wohnung betroffen ist oder das ganze Haus und die Nachbarschaft. Bei einem großflächigen Ausfall liegt die Störung meist im Netz und nicht im Haus. Riecht es verschmort, sprühen Funken oder raucht ein Gerät, halten Sie Abstand, schalten Sie die Sicherung aus und rufen Sie bei Brandgefahr die 112. Betrifft der Ausfall nur das Haus, erreichen Sie uns über die Notfallnummer.
Heizungsausfall
Fällt die Heizung in der kalten Jahreszeit aus, melden Sie das über die Notfallnummer. Prüfen Sie vorher kurz, ob die Thermostate aufgedreht sind und ob Nachbarn ebenfalls betroffen sind. Diese Angabe hilft uns, die Ursache schneller einzugrenzen.
Brand
Verlassen Sie die Wohnung, schließen Sie die Tür hinter sich und wählen Sie 112. Benutzen Sie keinen Aufzug. Informieren Sie uns, sobald Sie in Sicherheit sind.
Das sind in der Regel keine Notfälle
- ein tropfender Wasserhahn oder eine laufende Toilettenspülung
- ein klemmendes Fenster, eine schwergängige Tür oder ein defekter Rollladen im Erdgeschoss
- eine ausgefallene Lampe im Treppenhaus
- ein einzelner kalter Heizkörper, während die übrigen warm werden
- Feuchtigkeitsflecken, die sich nicht ausbreiten
Diese Schäden nehmen wir ebenso ernst. Sie werden über das Formular gemeldet, eingeschätzt und schnellstmöglich bearbeitet. Einen Überblick, wann wir von einem Notfall sprechen, finden Sie auch im Beitrag Wann ist es ein Notfall?.
Kein Notfall, aber trotzdem wichtig
Als Mieterin oder Mieter sind Sie verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 536c BGB). Wer einen Schaden nicht meldet, kann für Folgeschäden haften und Rechte wie die Mietminderung verlieren, soweit der Vermieter deshalb nicht helfen konnte. Melden Sie deshalb auch kleine Schäden zeitnah über das Schadensformular. Wie Sie einen Schaden richtig beschreiben, lesen Sie im Beitrag Wie melde ich einen Schaden richtig?. Was nach Ihrer Meldung passiert, erklärt der Beitrag Was passiert, nachdem ich einen Schaden gemeldet habe?.
Was Sie am Telefon sagen sollten
- Ihren Namen und eine Rückrufnummer
- Adresse, Etage und Lage der Wohnung
- was passiert ist und seit wann
- ob Menschen in Gefahr sind oder andere Wohnungen betroffen sind
- was Sie schon unternommen haben
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen
Quellen
- DVGW, Was tun bei Gasgeruch? (Stand abgerufen 03.10.2026)
- § 536c BGB, Mängelanzeige durch den Mieter (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- Haus & Grund Hausverwaltung Oberhausen, bisherige Website (Startseite, Über uns, Kundenservice) (Stand abgerufen 03.10.2026)