Mietzinsverwaltung
Klare Strukturen, sichere Abläufe, transparente Abrechnung
Sie vermieten in Oberhausen und wollen nicht mehr alles selbst machen?
Das nehmen wir Ihnen ab
Vermieten klingt nach passivem Einkommen. In der Praxis heißt es: Fristen, Formulare, Handwerker und Anrufe zur Unzeit.
Miete kommt nicht pünktlich
Rückstände fallen oft erst auf, wenn sie schon groß sind. Dabei entscheidet schnelles Handeln über den Schaden.
Die Nebenkostenabrechnung
Umlageschlüssel, CO2-Aufteilung, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Zwölfmonatsfrist: Ein Fehler kostet die Nachzahlung.
Mieterwechsel
Besichtigungen, Auswahl, Vertrag, Kaution, Übergabeprotokoll und Energieausweis: Jeder Wechsel bindet viele Stunden.
Unsicherheit im Mietrecht
Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Kündigung: Viele Klauseln und Fristen haben ihre Tücken.
Was wir als Mietverwaltung übernehmen
Wir betreuen die Mietverhältnisse, regeln den Zahlungsverkehr einschließlich Kautionen, erstellen die Betriebskostenabrechnung, kümmern uns um Instandhaltung und sind Ansprechpartner Ihrer Mieter. Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel Oberhausen bereiten wir vor, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Mehr für private Vermieter: Mietverwaltung oder selbst verwalten?
Unverbindliches Angebot anfordernUnsere Kernthemen
Als erfahrene Hausverwaltung in Oberhausen betreuen wir Eigentümergemeinschaften sowie Eigentümer und vermietete Immobilien mit Weitblick, Struktur und persönlichem Engagement. Unsere langjährige Berufserfahrung lässt uns dies seit Jahren mit Erfolg ausüben.
Was wir für Sie tun
Ihre Immobilie in besten Händen
Wir kümmern uns um die rechtssichere, wirtschaftliche und technische Verwaltung Ihrer Immobilie. Von der Abrechnung über die Instandhaltung bis zur Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern – wir halten Ihnen den Rücken frei.

In drei Schritten zur Mietverwaltung
Unverbindlich bis zur Unterschrift
Nach Vertragsschluss informieren wir Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner und übernehmen die laufenden Vorgänge.
Anfrage oder Anruf
Sie schildern uns kurz Ihr Objekt: Art, Lage und ungefähre Zahl der Wohnungen. Über das Anfrageformular oder telefonisch unter 0208 8236711.
Termin vor Ort
Bevor wir ein Angebot abgeben, sehen wir uns Ihr Objekt gemeinsam mit Ihnen an und klären, was Ihnen wichtig ist.
Schriftliches Angebot
Sie erhalten ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen oder Ihrer Gemeinschaft vorlegen. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Unterschrift oder dem Beschluss.
Was Vermieter uns vorher fragen
Was kostet eine Hausverwaltung?
Das hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Bundesweit lag die durchschnittliche Vergütung laut VDIV-Branchenbarometer im Jahr 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung. Ihren Preis nennen wir Ihnen nach dem Termin vor Ort. Mehr dazu: Kosten einer Hausverwaltung.
Lohnt sich das für mich überhaupt?
Rechnen Sie die eigene Zeit für Abrechnungen, Mieteranrufe, Handwerkersuche und Fristen dagegen. Für Vermieter sind die Kosten der Verwaltung außerdem Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Auf Mieter umlegen lassen sie sich allerdings nicht (§ 1 Abs. 2 BetrKV).
Übernehmen Sie auch mein Objekt?
Unsere Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften und Vermieter ab einer gewissen Objektgröße, im Stadtgebiet Oberhausen. Ob kleinere WEG, größere Anlage oder klassisches Mietshaus: Wir prüfen individuell, ob und wie wir die Verwaltung übernehmen können.
Gehe ich mit einer Anfrage eine Verpflichtung ein?
Nein. Das erste Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot sind unverbindlich. Verbindlich wird es erst mit dem unterschriebenen Verwaltervertrag oder dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft.
Bekomme ich bei Ihnen auch Rechtsberatung?
Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Eigentümerverein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung und erklären Ihnen gern Abläufe und Fristen rund um Ihre Verwaltung.
Angebot für Ihre Mietverwaltung
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Haus oder Ihren Wohnungen. Wir sehen uns das Objekt an und schicken Ihnen ein schriftliches, unverbindliches Angebot.
Kundenservice
Eure Fragen, unsere Antworten

Was passiert, nachdem ich einen Schaden gemeldet habe?
Sobald Sie einen Schaden ordnungsgemäß über das Schadenformular eingereicht haben, beginnt unser Team umgehend mit der Bearbeitung Ihrer...

Wann ist es ein Notfall?
Ein Notfall erfordert schnelles Handeln, um größere Schäden zu vermeiden oder die Sicherheit von Bewohnern und Gebäuden zu...

Wie melde ich einen Schaden richtig?
Hierzu nutzen Sie bitte ausschließlich unser Schadensformular. Dies finden Sie unter unserer Linksammlung. Um einen Schaden korrekt und...
Gut zu wissen
Antworten und Werkzeuge rund um Ihre Mietverwaltung
Häufige Fragen zur Mietverwaltung
Was kostet eine Hausverwaltung?
Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung, bundesweit. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Sie erhalten ihn nach einem Termin vor Ort.
Warum stehen keine Preise auf der Website?
Weil sich Objekte mit gleicher Einheitenzahl stark unterscheiden können, etwa durch Aufzug, Heizzentrale, Sanierungsbedarf oder den Zustand der Unterlagen. Ein fairer Preis setzt voraus, dass wir das Objekt kennen.
Können Vermieter die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?
Nein. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und können nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.
Ist das Angebot unverbindlich?
Ja. Ein erstes Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird es erst mit dem Beschluss der Gemeinschaft oder dem unterschriebenen Verwaltervertrag.
Wann sind Ihre Mietersprechzeiten?
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr, jeweils nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 0208 8236711.
Bis wann muss meine Nebenkostenabrechnung kommen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.