Mietzinsverwaltung

Klare Strukturen, sichere Abläufe, transparente Abrechnung

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Sie vermieten in Oberhausen und wollen nicht mehr alles selbst machen?

Das nehmen wir Ihnen ab

Vermieten klingt nach passivem Einkommen. In der Praxis heißt es: Fristen, Formulare, Handwerker und Anrufe zur Unzeit.

Miete kommt nicht pünktlich

Rückstände fallen oft erst auf, wenn sie schon groß sind. Dabei entscheidet schnelles Handeln über den Schaden.

Die Nebenkostenabrechnung

Umlageschlüssel, CO2-Aufteilung, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Zwölfmonatsfrist: Ein Fehler kostet die Nachzahlung.

Mieterwechsel

Besichtigungen, Auswahl, Vertrag, Kaution, Übergabeprotokoll und Energieausweis: Jeder Wechsel bindet viele Stunden.

Unsicherheit im Mietrecht

Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Kündigung: Viele Klauseln und Fristen haben ihre Tücken.

Was wir als Mietverwaltung übernehmen

Wir betreuen die Mietverhältnisse, regeln den Zahlungsverkehr einschließlich Kautionen, erstellen die Betriebskostenabrechnung, kümmern uns um Instandhaltung und sind Ansprechpartner Ihrer Mieter. Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel Oberhausen bereiten wir vor, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Mehr für private Vermieter: Mietverwaltung oder selbst verwalten?

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Unsere Kernthemen

Als erfahrene Hausverwaltung in Oberhausen betreuen wir Eigentümergemeinschaften sowie Eigentümer und vermietete Immobilien mit Weitblick, Struktur und persönlichem Engagement. Unsere langjährige Berufserfahrung lässt uns dies seit Jahren mit Erfolg ausüben.

Mietverwaltung

Entlastung für Vermieter – professionell und zuverlässig

Für private und institutionelle Eigentümer vermieteter Immobilien übernehmen wir die komplette Mietverwaltung. Wir kümmern uns um die Betreuung der Mietverhältnisse, regeln den Zahlungsverkehr, kümmern uns um notwendige Instandhaltungen und sorgen dafür, dass alle Abläufe reibungslos funktionieren. Eigentümer können sich zurücklehnen, während wir die wirtschaftliche und rechtliche Verwaltung ihrer Immobilien zuverlässig übernehmen.

Für welche Objekte?

Flexibel in der Größe – klar in der Leistung

Unsere Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften und Vermieter ab einer gewissen Objektgröße. Ob kleinere WEGs mit wenigen Einheiten, größere Anlagen mit mehreren Hauseingängen oder klassische Mietshäuser – wir prüfen individuell, ob und wie wir die Verwaltung übernehmen können. Wichtig ist für uns ein realistisches Verwaltungskonzept, das sowohl Eigentümern als auch Bewohnern gerecht wird.

Was wir für Sie tun

Ihre Immobilie in besten Händen

Wir kümmern uns um die rechtssichere, wirtschaftliche und technische Verwaltung Ihrer Immobilie. Von der Abrechnung über die Instandhaltung bis zur Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern – wir halten Ihnen den Rücken frei.

Verwalter zeigt einem Paar eine helle, leere Wohnung mit großen Fenstern

In drei Schritten zur Mietverwaltung

Unverbindlich bis zur Unterschrift

Nach Vertragsschluss informieren wir Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner und übernehmen die laufenden Vorgänge.

  1. Anfrage oder Anruf

    Sie schildern uns kurz Ihr Objekt: Art, Lage und ungefähre Zahl der Wohnungen. Über das Anfrageformular oder telefonisch unter 0208 8236711.

  2. Termin vor Ort

    Bevor wir ein Angebot abgeben, sehen wir uns Ihr Objekt gemeinsam mit Ihnen an und klären, was Ihnen wichtig ist.

  3. Schriftliches Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe prüfen oder Ihrer Gemeinschaft vorlegen. Verbindlich wird es erst mit Ihrer Unterschrift oder dem Beschluss.

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Was Vermieter uns vorher fragen

Was kostet eine Hausverwaltung?

Das hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Bundesweit lag die durchschnittliche Vergütung laut VDIV-Branchenbarometer im Jahr 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung. Ihren Preis nennen wir Ihnen nach dem Termin vor Ort. Mehr dazu: Kosten einer Hausverwaltung.

Lohnt sich das für mich überhaupt?

Rechnen Sie die eigene Zeit für Abrechnungen, Mieteranrufe, Handwerkersuche und Fristen dagegen. Für Vermieter sind die Kosten der Verwaltung außerdem Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Auf Mieter umlegen lassen sie sich allerdings nicht (§ 1 Abs. 2 BetrKV).

Übernehmen Sie auch mein Objekt?

Unsere Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften und Vermieter ab einer gewissen Objektgröße, im Stadtgebiet Oberhausen. Ob kleinere WEG, größere Anlage oder klassisches Mietshaus: Wir prüfen individuell, ob und wie wir die Verwaltung übernehmen können.

Gehe ich mit einer Anfrage eine Verpflichtung ein?

Nein. Das erste Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot sind unverbindlich. Verbindlich wird es erst mit dem unterschriebenen Verwaltervertrag oder dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Bekomme ich bei Ihnen auch Rechtsberatung?

Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Eigentümerverein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung und erklären Ihnen gern Abläufe und Fristen rund um Ihre Verwaltung.

Angebot für Ihre Mietverwaltung

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Haus oder Ihren Wohnungen. Wir sehen uns das Objekt an und schicken Ihnen ein schriftliches, unverbindliches Angebot.

Kundenservice

Eure Fragen, unsere Antworten

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Gut zu wissen

Antworten und Werkzeuge rund um Ihre Mietverwaltung

Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Was kostet eine Hausverwaltung?

Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat für die WEG-Verwaltung und 30,19 € für die Mietverwaltung, bundesweit. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab. Sie erhalten ihn nach einem Termin vor Ort.

Warum stehen keine Preise auf der Website?

Weil sich Objekte mit gleicher Einheitenzahl stark unterscheiden können, etwa durch Aufzug, Heizzentrale, Sanierungsbedarf oder den Zustand der Unterlagen. Ein fairer Preis setzt voraus, dass wir das Objekt kennen.

Können Vermieter die Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung nicht zu den Betriebskosten und können nicht über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden.

Ist das Angebot unverbindlich?

Ja. Ein erstes Gespräch, der Termin vor Ort und das schriftliche Angebot verpflichten Sie zu nichts. Verbindlich wird es erst mit dem Beschluss der Gemeinschaft oder dem unterschriebenen Verwaltervertrag.

Wann sind Ihre Mietersprechzeiten?

Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 14 bis 16 Uhr, jeweils nach Terminvereinbarung. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch unter 0208 8236711.

Bis wann muss meine Nebenkostenabrechnung kommen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Einwendungen können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung erheben.