Wer eine Hausverwaltung sucht, fragt zuerst nach dem Preis. Das ist verständlich. Ein seriöser Preis lässt sich aber erst nennen, wenn klar ist, wie groß die Anlage ist, wie es um Technik und Unterlagen steht und was die Gemeinschaft oder der Vermieter erwartet. Deshalb finden Sie hier zuerst belegte Durchschnittswerte und dann die Punkte, die den Preis tatsächlich bestimmen.
Durchschnittswerte in Deutschland
Der VDIV befragt jedes Jahr Verwaltungen in ganz Deutschland. Das 14. Branchenbarometer ist 2026 erschienen (Befragung vom 4. März bis 11. Mai 2026) und nennt die Werte für 2025.
| Leistung | Durchschnitt je Einheit und Monat | Quelle, Stand |
|---|---|---|
| WEG-Verwaltung 2025 | 29,12 € | VDIV, Branchenbarometer 2026 |
| WEG-Verwaltung, Planung der Verwaltungen für 2026 | 31,77 € (plus 9,1 %) | VDIV, Branchenbarometer 2026 |
| Mietverwaltung 2025 | 30,19 € (plus 3,4 %) | Haufe zum VDIV-Branchenbarometer, 20.08.2026 |
Zur Einordnung: Ein durchschnittliches Verwaltungsunternehmen betreute laut derselben Befragung 2025 rund 1.235 Einheiten. Aus den frei zugänglichen Angaben geht nicht eindeutig hervor, ob die Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer gemeint sind. Nehmen Sie die Werte deshalb als Orientierung, nicht als Preisliste. Für Oberhausen gibt es keine amtliche oder verbandsseitige Durchschnittszahl.
Was den Preis bestimmt
Die Grundvergütung wird in der Regel je Einheit und Monat vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von diesen Punkten ab:
- Größe der Anlage. Bei sehr kleinen Gemeinschaften verteilt sich der feste Aufwand für Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung auf wenige Einheiten.
- Art des Objekts. Reine Wohnanlage, gemischtes Objekt mit Gewerbe, Mietshaus mit einem Eigentümer oder einzelne vermietete Wohnung.
- Technik und Zustand. Aufzug, Heizzentrale, Tiefgarage, anstehende Sanierungen oder ein großer Erhaltungsstau erhöhen den Aufwand.
- Zustand der Unterlagen. Fehlen Abrechnungen, Beschlüsse oder Verträge, kostet die Aufarbeitung Zeit.
- Gewünschter Umfang. Zahl der Versammlungen, Begehungen, Beiratstreffen und besondere Wünsche.
Grundleistung und besondere Leistungen
In der Praxis unterscheiden Verwaltungen zwischen Leistungen, die mit der Grundvergütung abgegolten sind, und besonderen Leistungen, die gesondert berechnet werden. Was wohin gehört, regelt der Verwaltervertrag. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, dass Sie die gleichen Leistungen nebeneinanderlegen.
| Bereich | Typischer Inhalt der WEG-Verwaltung | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Versammlung | mindestens eine Eigentümerversammlung im Jahr mit Einladung und Niederschrift | § 24 WEG |
| Finanzen | Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht | § 28 WEG |
| Beschlüsse | Führen der Beschluss-Sammlung | § 24 Abs. 7 und 8 WEG |
| Laufende Verwaltung | Maßnahmen untergeordneter Bedeutung und Notmaßnahmen | § 27 Abs. 1 WEG |
Häufig gesondert berechnet werden zum Beispiel zusätzliche Eigentümerversammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen, die Zustimmung zu einem Eigentümerwechsel oder die Aufarbeitung fehlender Abrechnungen aus Vorjahren. Ob und wie das bei uns der Fall ist, steht in unserem Angebot.
Mietverwaltung
Bei vermieteten Häusern und Wohnungen gehören in der Regel Mieteinzug, Zahlungsverkehr, Betreuung der Mietverhältnisse, Instandhaltung und die jährliche Betriebskostenabrechnung dazu. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine verlässliche Verwaltung spart hier oft mehr Geld, als sie kostet. Mehr dazu auf der Seite Mietverwaltung.
Was eine gute Verwaltung zusätzlich wert ist
Der Preis allein sagt wenig. Fragen Sie bei jedem Angebot nach:
- Wer ist mein fester Ansprechpartner und wie erreiche ich ihn?
- Wann liegt die Jahresabrechnung erfahrungsgemäß vor?
- Können Eigentümer Abrechnungen und Belege online einsehen?
- Ist die Verwaltung erreichbar, wenn nachts ein Rohr bricht?
- Gibt es zertifizierte Verwalter im Team (§ 26a WEG)?
Bei uns sehen Eigentümer ihre Abrechnungen und Belege im Onlineportal. Für echte Notfälle gibt es eine eigene Notfallnummer.
So kommen Sie zu Ihrem Angebot
Rufen Sie uns an unter 0208 8236711 oder schreiben Sie an hv@h-u-g-o.com. Vor dem Angebot stimmen wir einen Termin vor Ort mit Ihnen ab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe mit der Gemeinschaft besprechen können. Wenn Sie den Verwalter wechseln möchten, lesen Sie auch unsere Seite zum Verwalterwechsel.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen
Quellen
- VDIV, 14. Branchenbarometer 2026 (Stand 2026 (Befragung 04.03. bis 11.05.2026))
- Haufe, VDIV-Branchenbarometer: die Ergebnisse (Sekundärquelle) (Stand 20.08.2026)
- § 24 WEG, Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 27 WEG, Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 28 WEG, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 26a WEG, zertifizierter Verwalter (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 1 BetrKV, Betriebskosten (Abs. 2: Verwaltungskosten ausgenommen) (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)