Kosten

Was kostet eine Hausverwaltung?

Laut Branchenbarometer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) lag die durchschnittliche Vergütung für die WEG-Verwaltung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat, für die Mietverwaltung bei 30,19 €. Was Ihre Verwaltung in Oberhausen kostet, hängt vom Objekt ab. Wir nennen Ihnen den Preis nach einem Termin vor Ort.

Wer eine Hausverwaltung sucht, fragt zuerst nach dem Preis. Das ist verständlich. Ein seriöser Preis lässt sich aber erst nennen, wenn klar ist, wie groß die Anlage ist, wie es um Technik und Unterlagen steht und was die Gemeinschaft oder der Vermieter erwartet. Deshalb finden Sie hier zuerst belegte Durchschnittswerte und dann die Punkte, die den Preis tatsächlich bestimmen.

Durchschnittswerte in Deutschland

Der VDIV befragt jedes Jahr Verwaltungen in ganz Deutschland. Das 14. Branchenbarometer ist 2026 erschienen (Befragung vom 4. März bis 11. Mai 2026) und nennt die Werte für 2025.

LeistungDurchschnitt je Einheit und MonatQuelle, Stand
WEG-Verwaltung 202529,12 €VDIV, Branchenbarometer 2026
WEG-Verwaltung, Planung der Verwaltungen für 202631,77 € (plus 9,1 %)VDIV, Branchenbarometer 2026
Mietverwaltung 202530,19 € (plus 3,4 %)Haufe zum VDIV-Branchenbarometer, 20.08.2026

Zur Einordnung: Ein durchschnittliches Verwaltungsunternehmen betreute laut derselben Befragung 2025 rund 1.235 Einheiten. Aus den frei zugänglichen Angaben geht nicht eindeutig hervor, ob die Beträge mit oder ohne Umsatzsteuer gemeint sind. Nehmen Sie die Werte deshalb als Orientierung, nicht als Preisliste. Für Oberhausen gibt es keine amtliche oder verbandsseitige Durchschnittszahl.

Was den Preis bestimmt

Die Grundvergütung wird in der Regel je Einheit und Monat vereinbart. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von diesen Punkten ab:

  • Größe der Anlage. Bei sehr kleinen Gemeinschaften verteilt sich der feste Aufwand für Versammlung, Abrechnung und Buchhaltung auf wenige Einheiten.
  • Art des Objekts. Reine Wohnanlage, gemischtes Objekt mit Gewerbe, Mietshaus mit einem Eigentümer oder einzelne vermietete Wohnung.
  • Technik und Zustand. Aufzug, Heizzentrale, Tiefgarage, anstehende Sanierungen oder ein großer Erhaltungsstau erhöhen den Aufwand.
  • Zustand der Unterlagen. Fehlen Abrechnungen, Beschlüsse oder Verträge, kostet die Aufarbeitung Zeit.
  • Gewünschter Umfang. Zahl der Versammlungen, Begehungen, Beiratstreffen und besondere Wünsche.

Grundleistung und besondere Leistungen

In der Praxis unterscheiden Verwaltungen zwischen Leistungen, die mit der Grundvergütung abgegolten sind, und besonderen Leistungen, die gesondert berechnet werden. Was wohin gehört, regelt der Verwaltervertrag. Achten Sie beim Vergleich von Angeboten darauf, dass Sie die gleichen Leistungen nebeneinanderlegen.

BereichTypischer Inhalt der WEG-VerwaltungGesetzliche Grundlage
Versammlungmindestens eine Eigentümerversammlung im Jahr mit Einladung und Niederschrift§ 24 WEG
FinanzenWirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht§ 28 WEG
BeschlüsseFühren der Beschluss-Sammlung§ 24 Abs. 7 und 8 WEG
Laufende VerwaltungMaßnahmen untergeordneter Bedeutung und Notmaßnahmen§ 27 Abs. 1 WEG

Häufig gesondert berechnet werden zum Beispiel zusätzliche Eigentümerversammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen, die Zustimmung zu einem Eigentümerwechsel oder die Aufarbeitung fehlender Abrechnungen aus Vorjahren. Ob und wie das bei uns der Fall ist, steht in unserem Angebot.

Mietverwaltung

Bei vermieteten Häusern und Wohnungen gehören in der Regel Mieteinzug, Zahlungsverkehr, Betreuung der Mietverhältnisse, Instandhaltung und die jährliche Betriebskostenabrechnung dazu. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB), sonst sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Eine verlässliche Verwaltung spart hier oft mehr Geld, als sie kostet. Mehr dazu auf der Seite Mietverwaltung.

Was eine gute Verwaltung zusätzlich wert ist

Der Preis allein sagt wenig. Fragen Sie bei jedem Angebot nach:

  • Wer ist mein fester Ansprechpartner und wie erreiche ich ihn?
  • Wann liegt die Jahresabrechnung erfahrungsgemäß vor?
  • Können Eigentümer Abrechnungen und Belege online einsehen?
  • Ist die Verwaltung erreichbar, wenn nachts ein Rohr bricht?
  • Gibt es zertifizierte Verwalter im Team (§ 26a WEG)?

Bei uns sehen Eigentümer ihre Abrechnungen und Belege im Onlineportal. Für echte Notfälle gibt es eine eigene Notfallnummer.

So kommen Sie zu Ihrem Angebot

Rufen Sie uns an unter 0208 8236711 oder schreiben Sie an hv@h-u-g-o.com. Vor dem Angebot stimmen wir einen Termin vor Ort mit Ihnen ab. Danach erhalten Sie ein schriftliches Angebot, das Sie in Ruhe mit der Gemeinschaft besprechen können. Wenn Sie den Verwalter wechseln möchten, lesen Sie auch unsere Seite zum Verwalterwechsel.

Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. VDIV, 14. Branchenbarometer 2026 (Stand 2026 (Befragung 04.03. bis 11.05.2026))
  2. Haufe, VDIV-Branchenbarometer: die Ergebnisse (Sekundärquelle) (Stand 20.08.2026)
  3. § 24 WEG, Einberufung, Vorsitz, Niederschrift (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  4. § 27 WEG, Aufgaben und Befugnisse des Verwalters (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  5. § 28 WEG, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  6. § 26a WEG, zertifizierter Verwalter (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  7. § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  8. § 1 BetrKV, Betriebskosten (Abs. 2: Verwaltungskosten ausgenommen) (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)

Häufige Fragen

Was kostet eine Hausverwaltung pro Wohnung?

Laut VDIV-Branchenbarometer 2026 lag die durchschnittliche WEG-Vergütung 2025 bei 29,12 € je Einheit und Monat, für die Mietverwaltung bei 30,19 €. Das sind bundesweite Durchschnittswerte. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab.

Warum nennen Sie keinen Festpreis auf der Website?

Weil sich zwei Objekte mit gleicher Einheitenzahl stark unterscheiden können, etwa durch Aufzug, Heizzentrale, Sanierungsbedarf oder fehlende Unterlagen. Vor jedem Angebot stimmen wir deshalb einen Termin vor Ort mit Ihnen ab.

Sind die VDIV-Werte brutto oder netto?

Das geht aus den frei zugänglichen Angaben nicht eindeutig hervor. Verstehen Sie die Zahlen als Orientierung. Unser Angebot weist die Beträge eindeutig aus.

Was sind besondere Leistungen?

Leistungen, die nicht mit der Grundvergütung abgegolten sind und im Verwaltervertrag gesondert geregelt werden. Häufig sind das zusätzliche Versammlungen, die Begleitung größerer Baumaßnahmen oder die Aufarbeitung von Vorjahren. Welche das bei uns sind, steht im Angebot.

Können Verwaltungskosten auf Mieter umgelegt werden?

Nein. Verwaltungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 der Betriebskostenverordnung ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten. Vermieter können sie deshalb nicht über die Betriebskostenabrechnung auf Mieter umlegen.