Mietverwaltung

Mietverwaltung für private Vermieter: Zeit und Nerven zurückgewinnen

Eine Mietverwaltung übernimmt für Vermieter die laufende Arbeit mit der Immobilie: Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Für private Vermieter in Oberhausen lohnt sie sich vor allem dann, wenn Zeit, Nähe zum Objekt oder Fachwissen zum Mietrecht fehlen.

Viele Vermieter fangen mit einer Wohnung an, die sie geerbt oder als Altersvorsorge gekauft haben. Irgendwann sind es mehrere Einheiten, die Mieter rufen abends an, die Nebenkostenabrechnung zieht sich über Wochenenden, und mit jeder Gesetzesänderung kommt eine neue Pflicht hinzu. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob man das weiter selbst machen will.

Was Vermieter selbst erledigen müssen

AufgabeHäufigkeitWas dahinter steckt
Mieteingang prüfen, mahnenmonatlichRückstände früh erkennen, sonst wachsen sie
Nebenkostenabrechnungjährlichzwölf Monate Frist (§ 556 Abs. 3 BGB), Umlageschlüssel, CO2-Aufteilung
MieterkommunikationlaufendAnfragen, Beschwerden, Untervermietung, Hausordnung
Schäden und ReparaturenlaufendHandwerker finden, beauftragen, kontrollieren
Mieterhöhungenalle ein bis drei JahreMietspiegel, Kappungsgrenze, Form
Neuvermietungbei MieterwechselBesichtigungen, Auswahl, Vertrag, Übergabe, Kaution
PflichtenregelmäßigRauchwarnmelder, Legionellenprüfung, Heizkostenverteiler, Verkehrssicherung

Zu jeder dieser Aufgaben finden Sie in unseren Ratgebern die Regeln mit Gesetzesquellen. Wer sie liest, merkt schnell, wie viele Fristen und Formvorschriften es gibt.

Was eine Mietverwaltung übernimmt

Wir übernehmen für Eigentümer vermieteter Immobilien die komplette Mietverwaltung. Wir betreuen die Mietverhältnisse, regeln den Zahlungsverkehr, kümmern uns um notwendige Instandhaltungen und sorgen dafür, dass die Abläufe funktionieren. Dazu gehören:

  • Mieteingang und Zahlungsverkehr, einschließlich Kautionen und Erinnerungen bei Rückständen,
  • Betriebskostenabrechnung mit den richtigen Verteilerschlüsseln und ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen,
  • Mieterkommunikation als feste Ansprechpartner für Ihre Mieter,
  • Instandhaltung: Schadensmeldungen online mit Fotos, Beauftragung von Fachbetrieben, eine Notfallnummer für echte Notfälle,
  • Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel Oberhausen, wenn die Voraussetzungen vorliegen,
  • Neuvermietung von der Besichtigung bis zur Übergabe.

Eigentümer sehen Abrechnungen und Belege in unserem Onlineportal.

Selbst verwalten oder abgeben?

FrageEher selbstEher Mietverwaltung
Wohnen Sie in der Nähe des Objekts?janein oder selten vor Ort
Haben Sie feste Zeitfenster für Mieteranliegen?janein, Beruf oder Familie gehen vor
Kennen Sie Fristen und Formvorschriften?jaunsicher
Wie viele Einheiten?eine oder zweimehrere, verteilt auf Häuser
Wie gehen Sie mit Konflikten um?gelassenlieber mit Abstand

Was es kostet

Die Vergütung wird in der Regel je Einheit und Monat vereinbart. Laut VDIV-Branchenbarometer lag sie 2025 für die Mietverwaltung bundesweit bei durchschnittlich 30,19 € je Einheit und Monat. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab und wird nach einem Termin vor Ort festgelegt. Mehr dazu unter Kosten einer Hausverwaltung.

Zwei Punkte gehören zur ehrlichen Rechnung: Die Verwaltungskosten können nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Bei vermieteten Objekten sind sie aber Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Mehr dazu im Ratgeber Vermietung und Steuern.

Vermietete Eigentumswohnung

Gehört Ihre Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, verwaltet die WEG-Verwaltung nur das Gemeinschaftseigentum. Um das Mietverhältnis, also Miete, Mieter und Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung, müssen Sie sich selbst kümmern oder eine Mietverwaltung beauftragen. Ob wir das für Ihre Wohnung übernehmen können, klären wir im Gespräch.

So starten Sie

  1. Anfrage stellen über unser Formular oder telefonisch.
  2. Termin vor Ort, bei dem wir Objekt, Mietverhältnisse und Unterlagen ansehen.
  3. Schriftliches Angebot, unverbindlich bis zur Unterschrift.

Nach dem Vertragsschluss informieren wir Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner und die Kontoverbindung und übernehmen die laufenden Vorgänge.

Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 1 BetrKV, Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  2. § 9 EStG, Werbungskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  3. § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  4. VDIV Deutschland, 14. Branchenbarometer (Werte für 2025), laut Haufe vom 20.08.2026 (Stand 2026)

Häufige Fragen

Was übernimmt eine Mietverwaltung?

Mieteingang und Zahlungsverkehr, Betriebskostenabrechnung, Mieterkommunikation, Instandhaltung mit Beauftragung von Fachbetrieben, Mieterhöhungen und Neuvermietung.

Kann ich die Kosten der Mietverwaltung auf die Mieter umlegen?

Nein. Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Bei vermieteten Objekten sind sie aber als Werbungskosten absetzbar (§ 9 EStG).

Lohnt sich eine Mietverwaltung schon für wenige Wohnungen?

Das hängt vom Objekt und von Ihrer Situation ab. Unsere Verwaltung richtet sich an Vermieter ab einer gewissen Objektgröße; wir prüfen individuell, ob und wie wir übernehmen können.

Wie erfahren meine Mieter vom Wechsel?

Nach Vertragsschluss informieren wir die Mieter schriftlich über den neuen Ansprechpartner, die Kontoverbindung und den Weg für Schadensmeldungen.

Ihre Mietimmobilie in gute Hände geben

Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Haus oder Ihren Wohnungen. Wir melden uns, sehen uns das Objekt an und schicken Ihnen ein schriftliches, unverbindliches Angebot.