Viele Vermieter fangen mit einer Wohnung an, die sie geerbt oder als Altersvorsorge gekauft haben. Irgendwann sind es mehrere Einheiten, die Mieter rufen abends an, die Nebenkostenabrechnung zieht sich über Wochenenden, und mit jeder Gesetzesänderung kommt eine neue Pflicht hinzu. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob man das weiter selbst machen will.
Was Vermieter selbst erledigen müssen
| Aufgabe | Häufigkeit | Was dahinter steckt |
|---|---|---|
| Mieteingang prüfen, mahnen | monatlich | Rückstände früh erkennen, sonst wachsen sie |
| Nebenkostenabrechnung | jährlich | zwölf Monate Frist (§ 556 Abs. 3 BGB), Umlageschlüssel, CO2-Aufteilung |
| Mieterkommunikation | laufend | Anfragen, Beschwerden, Untervermietung, Hausordnung |
| Schäden und Reparaturen | laufend | Handwerker finden, beauftragen, kontrollieren |
| Mieterhöhungen | alle ein bis drei Jahre | Mietspiegel, Kappungsgrenze, Form |
| Neuvermietung | bei Mieterwechsel | Besichtigungen, Auswahl, Vertrag, Übergabe, Kaution |
| Pflichten | regelmäßig | Rauchwarnmelder, Legionellenprüfung, Heizkostenverteiler, Verkehrssicherung |
Zu jeder dieser Aufgaben finden Sie in unseren Ratgebern die Regeln mit Gesetzesquellen. Wer sie liest, merkt schnell, wie viele Fristen und Formvorschriften es gibt.
Was eine Mietverwaltung übernimmt
Wir übernehmen für Eigentümer vermieteter Immobilien die komplette Mietverwaltung. Wir betreuen die Mietverhältnisse, regeln den Zahlungsverkehr, kümmern uns um notwendige Instandhaltungen und sorgen dafür, dass die Abläufe funktionieren. Dazu gehören:
- Mieteingang und Zahlungsverkehr, einschließlich Kautionen und Erinnerungen bei Rückständen,
- Betriebskostenabrechnung mit den richtigen Verteilerschlüsseln und ausgewiesenen haushaltsnahen Dienstleistungen,
- Mieterkommunikation als feste Ansprechpartner für Ihre Mieter,
- Instandhaltung: Schadensmeldungen online mit Fotos, Beauftragung von Fachbetrieben, eine Notfallnummer für echte Notfälle,
- Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel Oberhausen, wenn die Voraussetzungen vorliegen,
- Neuvermietung von der Besichtigung bis zur Übergabe.
Eigentümer sehen Abrechnungen und Belege in unserem Onlineportal.
Selbst verwalten oder abgeben?
| Frage | Eher selbst | Eher Mietverwaltung |
|---|---|---|
| Wohnen Sie in der Nähe des Objekts? | ja | nein oder selten vor Ort |
| Haben Sie feste Zeitfenster für Mieteranliegen? | ja | nein, Beruf oder Familie gehen vor |
| Kennen Sie Fristen und Formvorschriften? | ja | unsicher |
| Wie viele Einheiten? | eine oder zwei | mehrere, verteilt auf Häuser |
| Wie gehen Sie mit Konflikten um? | gelassen | lieber mit Abstand |
Was es kostet
Die Vergütung wird in der Regel je Einheit und Monat vereinbart. Laut VDIV-Branchenbarometer lag sie 2025 für die Mietverwaltung bundesweit bei durchschnittlich 30,19 € je Einheit und Monat. Ihr Preis hängt von Größe, Technik und Zustand des Objekts ab und wird nach einem Termin vor Ort festgelegt. Mehr dazu unter Kosten einer Hausverwaltung.
Zwei Punkte gehören zur ehrlichen Rechnung: Die Verwaltungskosten können nicht über die Nebenkosten auf Mieter umgelegt werden (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Bei vermieteten Objekten sind sie aber Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung (§ 9 EStG). Mehr dazu im Ratgeber Vermietung und Steuern.
Vermietete Eigentumswohnung
Gehört Ihre Wohnung zu einer Eigentümergemeinschaft, verwaltet die WEG-Verwaltung nur das Gemeinschaftseigentum. Um das Mietverhältnis, also Miete, Mieter und Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung, müssen Sie sich selbst kümmern oder eine Mietverwaltung beauftragen. Ob wir das für Ihre Wohnung übernehmen können, klären wir im Gespräch.
So starten Sie
- Anfrage stellen über unser Formular oder telefonisch.
- Termin vor Ort, bei dem wir Objekt, Mietverhältnisse und Unterlagen ansehen.
- Schriftliches Angebot, unverbindlich bis zur Unterschrift.
Nach dem Vertragsschluss informieren wir Ihre Mieter über den neuen Ansprechpartner und die Kontoverbindung und übernehmen die laufenden Vorgänge.
Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen
Quellen
- § 1 BetrKV, Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 9 EStG, Werbungskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- VDIV Deutschland, 14. Branchenbarometer (Werte für 2025), laut Haufe vom 20.08.2026 (Stand 2026)