Auf Heizöl und Erdgas wird ein CO2-Preis erhoben. Früher trugen ihn die Mieter allein über die Heizkosten. Seit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beteiligt sich der Vermieter, und zwar umso stärker, je mehr CO2 sein Gebäude pro Quadratmeter ausstößt. Der Gedanke dahinter: Der Mieter beeinflusst sein Heizverhalten, der Vermieter den energetischen Zustand des Hauses.
Das Stufenmodell für Wohngebäude
| CO2-Ausstoß je m² Wohnfläche und Jahr | Anteil Mieter | Anteil Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 17 bis unter 22 kg | 80 % | 20 % |
| 22 bis unter 27 kg | 70 % | 30 % |
| 27 bis unter 32 kg | 60 % | 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 42 kg | 40 % | 60 % |
| 42 bis unter 47 kg | 30 % | 70 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| ab 52 kg | 5 % | 95 % |
Quelle: Anlage zum CO2KostAufG.
So wird gerechnet
- Der Vermieter ermittelt im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß des Gebäudes in kg je m² Wohnfläche und Jahr und rundet auf eine Nachkommastelle (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Angaben dazu stehen auf den Rechnungen des Brennstoff- oder Wärmelieferanten.
- Der Wert wird in die Tabelle eingeordnet und ergibt das Aufteilungsverhältnis (§ 5 Abs. 2).
- Der Vermieteranteil wird von den CO2-Kosten abgezogen. Den Rest verteilt er nach dem üblichen Heizkostenschlüssel auf die Mieter (§ 7 Abs. 1).
Beispiel: Ein Haus mit 600 m² Wohnfläche stößt 21.000 kg CO2 im Jahr aus, das sind 35,0 kg je m². Das Haus liegt in der Stufe 32 bis unter 37 kg. Vermieter und Mieter tragen die CO2-Kosten je zur Hälfte.
Was in die Heizkostenabrechnung gehört
Der Vermieter muss den Anteil des Mieters an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3 CO2KostAufG). Fehlen diese Angaben, darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 % kürzen (§ 7 Abs. 4).
Gasetagenheizung: Mieter versorgt sich selbst
Schließt der Mieter den Liefervertrag selbst ab, etwa bei einer Gasetagenheizung, ermittelt er die Einstufung selbst anhand seiner Rechnung. Den Vermieteranteil muss er innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen. Der Vermieter kann den Betrag mit der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnen oder muss ihn spätestens zwölf Monate nach der Anzeige erstatten (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).
Abweichende Vereinbarungen
Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als seinen Anteil tragen soll, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1). Verhindern öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder ein Anschlusszwang an ein Wärmenetz eine wesentliche energetische Verbesserung, halbiert sich der Vermieteranteil. Den Grund muss der Vermieter nachweisen (§ 9).
Mit der Reform des Gebäudeenergierechts 2026 regelt das Gesetz zusätzlich die Aufteilung von Kosten, die entstehen, wenn neu eingebaute Gas- oder Ölheizungen anteilig erneuerbare Brennstoffe nutzen müssen. Die Einzelheiten stehen in §§ 5a und 5b CO2KostAufG.
Was Vermieter daraus machen können
Der Vermieteranteil ist ein Anreiz zur Modernisierung. Eine bessere Dämmung oder eine effizientere Heizung senkt den CO2-Ausstoß und damit den eigenen Kostenanteil. Gleichzeitig kann ein Teil der Investition auf die Miete umgelegt werden, siehe Modernisierungsumlage. Was bei neuen Heizungen gilt, steht im Ratgeber Gebäudemodernisierungsgesetz.
In der Eigentümergemeinschaft
Bei vermieteten Eigentumswohnungen braucht der vermietende Eigentümer die Angaben zu Brennstoffmenge und CO2-Ausstoß aus der Jahresabrechnung der Gemeinschaft. Eine gute Verwaltung weist diese Werte so aus, dass Eigentümer die Aufteilung für ihre Mieter direkt übernehmen können.
Was die Verwaltung übernimmt
In der Mietverwaltung ermitteln wir die Einstufung, weisen die Aufteilung in der Heizkostenabrechnung aus und bearbeiten Erstattungsanträge von Mietern mit Etagenheizung. In der WEG-Verwaltung stellen wir vermietenden Eigentümern die nötigen Werte bereit.
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.
Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen
Quellen
- CO2KostAufG, Anlage (Stufenmodell Wohngebäude) (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 5 CO2KostAufG, Aufteilung bei Wohngebäuden (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 6 CO2KostAufG, Begrenzung der Umlagefähigkeit, Erstattungsanspruch (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 7 CO2KostAufG, Abrechnung des Mieteranteils (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
- § 9 CO2KostAufG, Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)