Energie

Gebäudemodernisierungsgesetz und Wärmeplanung in Oberhausen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das Gebäudeenergiegesetz abgelöst und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Nach Berichten der Fachpresse entfällt die 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch. Ob Ihr Haus in Oberhausen an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann, zeigt die kommunale Wärmeplanung der Stadt.

Kaum ein Thema hat Eigentümer in den letzten Jahren so beschäftigt wie die Frage, welche Heizung noch erlaubt ist. 2026 haben sich die Regeln erneut geändert. Gleichzeitig hat Oberhausen seine kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Dieser Ratgeber ordnet beides ein.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kürze

Nach Berichten der Fachpresse (Haufe, 30. Juli 2026) gilt:

PunktInhalt
Verkündungim Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026
Inkrafttreten29. Juli 2026
Verhältnis zum GEGdas GModG ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz
65-Prozent-Regelentfällt beim Heizungstausch
neue Gas- und Ölheizungenmüssen einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen, beginnend 2029 mit 10 % bis 2040 mit 60 %

Wichtig: Diese Zusammenfassung beruht auf einer Fachquelle, nicht auf dem Gesetzestext selbst. Vor einer Investitionsentscheidung sollten Sie die geltende Fassung im Bundesgesetzblatt oder mit einem Energieberater prüfen. Die Mietrechtsregeln zur Modernisierung im BGB verweisen bereits auf das neue Gesetz.

Die kommunale Wärmeplanung Oberhausen

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern mussten nach dem Wärmeplanungsgesetz bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen. Oberhausen hat im November 2025 in allen drei Stadtbezirken die vorläufig geplanten Wärmeversorgungsgebiete vorgestellt. Auf der Seite der Stadt gibt es eine interaktive Karte, in der Sie nach Ihrer Adresse suchen können.

Die Stadt unterscheidet mehrere Gebietsarten:

GebietWas die Stadt dazu sagt
dezentrale GebieteEin Anschluss an ein Wärmenetz ist nicht zu erwarten. Sie benötigen nach jetzigem Stand weiterhin eine eigene Heizung.
Verdichtungs-, Inselnetz- und WärmenetzausbaugebieteMit hoher Wahrscheinlichkeit können weitere Gebäude an ein Wärmenetz angeschlossen werden, aber nicht alle. Die evo konkretisiert die Planung bis Ende 2026.
PrüfgebieteDie Wirtschaftlichkeit der Versorgungsoptionen muss noch genauer geprüft werden.

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass der Wärmeplan keine rechtliche Verbindlichkeit für den tatsächlichen Ausbau von Netzen hat und keine Aussage darüber trifft, welche Heizung Sie einbauen müssen. Ziel ist eine Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe bis 2045. Der Plan soll alle fünf Jahre überarbeitet werden. Fragen beantwortet der Fachbereich Klimaschutz der Stadt unter 0208 825-3569 oder kwp@oberhausen.de.

Was Eigentümer jetzt sinnvoll tun

  1. Adresse in der Wärmeplan-Karte prüfen. So wissen Sie, ob ein Fernwärmeanschluss realistisch ist.
  2. Alter und Zustand der Heizung kennen. Wann wurde sie eingebaut, wann ist ein Tausch absehbar?
  3. Nicht unter Druck entscheiden. Fällt die Heizung aus, sind Übergangslösungen möglich. Die Stadt nennt auf ihrer Seite eine Übergangszeit von höchstens fünf Jahren nach den bisherigen Regeln. Ob das unter dem GModG gleich bleibt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
  4. Fördermöglichkeiten erfragen, bevor Aufträge vergeben werden.
  5. In der WEG früh beraten. Ein Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum braucht einen Beschluss. Planung, Angebote und Finanzierung aus der Erhaltungsrücklage brauchen Zeit.

Was das für Vermieter bedeutet

Modernisierungen, die Energie einsparen, können unter Voraussetzungen zu einer Mieterhöhung nach Modernisierung führen. Zusätzlich beeinflusst die Heizung die Aufteilung der CO2-Kosten: Je höher der CO2-Ausstoß des Gebäudes, desto größer der Anteil, den der Vermieter trägt, bis zu 95 % (CO2KostAufG). Eine effizientere Anlage kann also auch die eigene Kostenbelastung senken.

Verwandte Pflichten

Unabhängig vom GModG müssen nicht fernablesbare Heizkostenverteiler bis zum 31. Dezember 2026 ersetzt werden. Mehr dazu im Ratgeber Heizkostenverteiler bis Ende 2026. Wie wir in unserer eigenen Arbeit auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit setzen, lesen Sie unter Nachhaltigkeit. Für Gemeinschaften, die eine Sanierung planen, begleiten wir Beschluss und Umsetzung im Rahmen der WEG-Verwaltung.

Fragen für die nächste Eigentümerversammlung

  • Wie alt ist die Heizungsanlage und wann ist ein Austausch absehbar?
  • Liegt das Haus laut Wärmeplan in einem Gebiet mit Wärmenetz?
  • Reicht die Erhaltungsrücklage für einen Heizungstausch oder eine Dämmung?
  • Soll ein Energieberater beauftragt werden, um Optionen zu vergleichen?

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. Haufe, Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Sekundärquelle (Stand 30.07.2026)
  2. Stadt Oberhausen, Kommunale Wärmeplanung (KWP) (Stand abgerufen 03.10.2026)
  3. CO2KostAufG, Anlage (Stufenmodell Wohngebäude) (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Seit dem 29. Juli 2026. Es wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und ersetzt das Gebäudeenergiegesetz. Die Angaben stammen aus der Fachpresse und sollten vor Investitionen am Gesetzestext geprüft werden.

Muss ich meine funktionierende Heizung jetzt austauschen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz enthält nach Berichten der Fachpresse keine allgemeine Pflicht, funktionierende Heizungen zu tauschen. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt ab 2029 ein steigender Anteil erneuerbarer Brennstoffe. Lassen Sie Ihren Einzelfall von einem Energieberater prüfen.

Bekomme ich in Oberhausen Fernwärme?

Das zeigt die interaktive Karte der kommunalen Wärmeplanung auf oberhausen.de/kwp. In dezentralen Gebieten ist kein Anschluss zu erwarten. In Ausbau- und Verdichtungsgebieten ist ein Anschluss wahrscheinlich, aber nicht für jedes Gebäude sicher.

Ist der Wärmeplan für mich verbindlich?

Nein. Die Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass der Wärmeplan keine rechtliche Verbindlichkeit für den Ausbau von Netzen hat und nicht festlegt, welche Heizung Sie einbauen müssen.