Vermieter

Indexmiete und Staffelmiete: Was Vermieter vereinbaren können

Bei der Indexmiete folgt die Miete dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts (§ 557b BGB), bei der Staffelmiete steigt sie zu festen Terminen um vorher vereinbarte Beträge (§ 557a BGB). Beide müssen schriftlich vereinbart werden und schließen eine Erhöhung nach dem Mietspiegel aus.

Neben der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kennt das Gesetz zwei Modelle, die Mietentwicklung schon im Vertrag festzulegen. Beide ersparen spätere Erhöhungsverlangen, haben aber Grenzen, die Vermieter kennen sollten.

Staffelmiete

Die Miete wird für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe festgelegt (§ 557a BGB).

RegelInhalt
Formschriftlich
Angabejede Staffel als Betrag in Euro oder als Erhöhung in Euro, keine Prozentangabe
Mindestabstanddie Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben
Ausschlusswährend der Laufzeit keine Erhöhung nach Mietspiegel oder nach Modernisierung (§§ 558 bis 559b)
KündigungsverzichtKündigungsrecht des Mieters höchstens vier Jahre ausschließbar

Beispiel: 520 € ab Mietbeginn, 540 € ab dem 13. Monat, 560 € ab dem 25. Monat. Steigen die Marktmieten stärker, profitiert der Vermieter nicht. Steigen sie schwächer, kann die Staffel über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Indexmiete

Die Miete wird an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt (§ 557b BGB).

RegelInhalt
Formschriftlich
IndexPreisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Statistisches Bundesamt)
MindestabstandMiete jeweils mindestens ein Jahr unverändert, außer Betriebskostenänderungen und bestimmte Modernisierungen
Erhöhungper Erklärung in Textform mit Angabe der Indexänderung und der neuen Miete oder der Erhöhung in Euro
Wirkungab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang
Ausschlusskeine Erhöhung nach Mietspiegel; Modernisierungsumlage nur eingeschränkt

Beispiel: Der Index steigt von 117,0 auf 120,5 Punkte, also um 2,99 %. Eine Nettokaltmiete von 600 € kann um 17,94 € auf 617,94 € steigen. Sinkt der Index, kann der Mieter eine Senkung verlangen.

Modernisierungsumlagen sind bei der Indexmiete nur zulässig, wenn der Vermieter die Maßnahme nicht zu vertreten hatte, etwa weil sie gesetzlich vorgeschrieben war, oder wenn eine Heizungsanlage nach § 555b Nr. 1a BGB eingebaut wurde (§ 557b Abs. 2 BGB).

Welches Modell passt?

FrageStaffelmieteIndexmieteVergleichsmiete (§ 558)
Planbarkeit für beide Seitenhochmittelgering
Schutz vor Inflationneinjateilweise
Aufwand bei Erhöhunggering, automatisch fälliggering, Erklärung nötighöher, Begründung und Zustimmung nötig
Modernisierungsumlageausgeschlosseneingeschränktmöglich

In Oberhausen gilt keine Mietpreisbremse (siehe Mietpreisbremse in Oberhausen). Die Ausgangsmiete und die Staffeln sind deshalb hier nicht nach § 556d BGB begrenzt. Eine Grenze bleibt trotzdem: Mieten, die die ortsübliche Vergleichsmiete unangemessen übersteigen, können als Mietpreisüberhöhung nach dem Wirtschaftsstrafgesetz ein Problem werden, wenn ein geringes Angebot ausgenutzt wird.

Häufige Fehler

  • Staffel in Prozent statt in Euro angegeben, die Vereinbarung ist dann unwirksam.
  • Index falsch bezeichnet oder ein veralteter Index vereinbart.
  • Erhöhungserklärung ohne Angabe der Indexpunkte.
  • Neben der Staffel zusätzlich eine Erhöhung nach Mietspiegel verlangt.

Bestehende Mietverträge

Index- und Staffelmiete müssen nicht bei Vertragsbeginn vereinbart werden. Sie können auch nachträglich vereinbart werden, wenn der Mieter zustimmt. Einseitig umstellen kann der Vermieter nicht. Für laufende Verträge ohne solche Vereinbarung bleibt die Mieterhöhung nach Mietspiegel.

Was die Verwaltung übernimmt

In der Mietverwaltung überwachen wir Staffeltermine und Indexentwicklung, berechnen die zulässige Erhöhung und verschicken die Erklärungen fristgerecht.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 557a BGB, Staffelmiete (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  2. § 557b BGB, Indexmiete (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  3. § 558 BGB, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  4. § 556d BGB, Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)

Häufige Fragen

Muss eine Staffelmiete in Euro angegeben werden?

Ja. Jede Staffel muss als Miete oder Erhöhung in einem Geldbetrag ausgewiesen sein (§ 557a Abs. 1 BGB).

Wie oft darf eine Indexmiete steigen?

Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).

Kann ich bei Index- oder Staffelmiete zusätzlich nach Mietspiegel erhöhen?

Nein. Eine Erhöhung nach § 558 BGB ist bei beiden Modellen ausgeschlossen.

Ab wann gilt eine Indexerhöhung?

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung in Textform (§ 557b Abs. 3 BGB).

Fristen, Formulare und Mieterfragen abgeben

Als Mietverwaltung kümmern wir uns für Vermieter in Oberhausen um Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Nach einem Termin vor Ort erhalten Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot.