Vermieter

Mieterhöhung in Oberhausen nach dem Mietspiegel

In Oberhausen darf die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen, höchstens aber um 20 % in drei Jahren (§ 558 BGB). Oberhausen gehört nicht zu den Kommunen der NRW-Mieterschutzverordnung. Maßstab ist der qualifizierte Mietspiegel mit Stand 1. März 2025.

Eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist der häufigste Weg, eine Miete an den Markt anzupassen. Sie ist an feste Regeln gebunden. Wer sie einhält, vermeidet Streit und unwirksame Erhöhungsverlangen.

Die Voraussetzungen

RegelInhaltFundstelle
15 MonateDie Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein.§ 558 Abs. 1 BGB
ein JahrDas Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden.§ 558 Abs. 1 BGB
Obergrenzehöchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete§ 558 Abs. 1 und 2 BGB
Kappungsgrenzehöchstens 20 % in drei Jahren§ 558 Abs. 3 BGB
Zustimmungsfristbis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang§ 558b Abs. 2 BGB
Wirkungerhöhte Miete ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang§ 558b Abs. 1 BGB
Klagebinnen drei weiterer Monate, wenn der Mieter nicht zustimmt§ 558b Abs. 2 BGB

Erhöhungen wegen Modernisierung oder gestiegener Betriebskosten (§§ 559 bis 560 BGB) zählen bei der 15-Monats-Regel und der Kappungsgrenze nicht mit.

Warum in Oberhausen 20 % gelten

Länder dürfen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Kappungsgrenze auf 15 % senken. In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 1. März 2025 eine Mieterschutzverordnung für 57 Kommunen. Oberhausen gehört nicht dazu. Deshalb gelten hier die bundesweiten Regeln: Kappungsgrenze 20 %, keine Mietpreisbremse bei Neuvermietung und eine Kündigungssperrfrist von drei Jahren nach Umwandlung in Eigentumswohnungen (§ 577a BGB).

Der Mietspiegel 2025 als Maßstab

Die Stadt Oberhausen hat den qualifizierten Mietspiegel mit Stand 1. März 2025 gemeinsam mit dem Arbeitskreis Mietspiegel erstellt. Daran mitgewirkt haben Vermieter- und Mieterverbände, darunter der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Oberhausen e. V. Laut Verein sind die Vergleichsmieten gegenüber dem vorherigen Mietspiegel um etwa 4,4 % gestiegen. Erstmals gibt es Werte für Gebäude ab Baujahr 2015.

Einige Mittelwerte für Wohnungen mit 60 bis unter 90 m², nettokalt, mittlere Wohnlage:

BaujahrMittelwertSpanne
bis 19495,26 €/m²3,83 bis 6,56 €
1965 bis 19796,19 €/m²5,12 bis 7,34 €
1995 bis 20147,21 €/m²5,37 bis 8,41 €
ab 20158,68 €/m²6,70 bis 10,51 €

Dazu kommen Zu- und Abschläge für Lage und Ausstattung, zum Beispiel plus 0,75 €/m² für einen Aufzug. Ihre Wohnung können Sie mit unserem Mietspiegel-Rechner Oberhausen einordnen.

Rechenbeispiel mit Kappungsgrenze

Eine Wohnung mit 70 m² kostet seit mehr als drei Jahren unverändert 350 € nettokalt, also 5,00 €/m². Laut Mietspiegel liegt die Vergleichsmiete bei 6,40 €/m², also 448 €.

  • Kappungsgrenze: 350 € plus 20 % ergibt 420 €.
  • Die Miete darf deshalb höchstens auf 420 € steigen, obwohl die Vergleichsmiete höher liegt.
  • Gab es in den letzten drei Jahren schon eine Erhöhung nach § 558 BGB, wird sie auf die 20 % angerechnet.

So sieht ein wirksames Erhöhungsverlangen aus

  • in Textform an alle Mieter, die im Vertrag stehen (§ 558a Abs. 1 BGB)
  • mit Begründung, in Oberhausen am einfachsten mit dem qualifizierten Mietspiegel und der Einordnung der Wohnung (§ 558a Abs. 2 und 3 BGB)
  • mit der neuen Miete in Euro und dem Datum, ab dem sie gelten soll
  • mit der Bitte um Zustimmung

Was die Verwaltung übernimmt

In der Mietverwaltung prüfen wir regelmäßig, ob Mieten unter der Vergleichsmiete liegen, berechnen die zulässige Erhöhung und versenden das Erhöhungsverlangen. Mitglieder des Vereins Haus & Grund Oberhausen e. V. können sich zu Einzelfällen dort rechtlich beraten lassen.

Häufige Fehler

  • Die Erhöhung wird nur an einen von mehreren Mietern geschickt.
  • Die Wohnung wird in die falsche Baujahresgruppe oder Größenklasse eingeordnet.
  • Zuschläge werden angesetzt, die für das Gebäude nicht gelten, etwa der Aufzugszuschlag für eine Wohnung im Erdgeschoss.
  • Die 15-Monats-Frist wird ab dem Datum des Schreibens statt ab dem Wirksamwerden der Erhöhung berechnet.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 558 BGB, Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  2. § 558a BGB, Form und Begründung der Mieterhöhung (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  3. § 558b BGB, Zustimmung zur Mieterhöhung (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  4. § 577a BGB, Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
  5. Stadt Oberhausen, Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen, Stand 1. März 2025 (Stand Stand 01.03.2025, abgerufen 03.10.2026)
  6. Land NRW, Pressemitteilung zur Mieterschutzverordnung (57 Kommunen ab 01.03.2025) (Stand 29.01.2025)
  7. Haus & Grund Oberhausen e. V., Aktuelle Mietspiegel (Sekundärquelle) (Stand abgerufen 03.10.2026)

Häufige Fragen

Um wie viel darf die Miete in Oberhausen steigen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel, aber höchstens um 20 % innerhalb von drei Jahren. Oberhausen ist nicht in der NRW-Mieterschutzverordnung, deshalb gilt die abgesenkte Grenze von 15 % hier nicht.

Gilt in Oberhausen die Mietpreisbremse?

Nein. Die Mietpreisbremse gilt in NRW nur in den Kommunen der Mieterschutzverordnung. Oberhausen gehört nicht zu den 57 Kommunen, die seit 1. März 2025 aufgeführt sind.

Wie lange hat der Mieter Zeit, einer Erhöhung zuzustimmen?

Bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens. Stimmt er zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Kalendermonat. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.

Wann kommt der nächste Mietspiegel für Oberhausen?

Die Stadt erstellt den Mietspiegel alle zwei Jahre. Der aktuelle hat den Stand 1. März 2025. Ein Termin für den nächsten ist nicht veröffentlicht.