Vermieter

Mietnomaden vorbeugen: So prüfen Vermieter Mietinteressenten

Gegen Mietnomaden hilft vor allem eine sorgfältige Auswahl vor Vertragsschluss: Identität prüfen, Einkommen belegen lassen, Bonitätsauskunft einholen und die Kaution vor Schlüsselübergabe vereinbaren. Bleibt die Miete trotzdem aus, zählt schnelles Handeln mit den Mitteln aus BGB und ZPO.

Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die von Anfang an nicht vorhaben, die Miete zu zahlen, und eine Wohnung oft verwahrlost hinterlassen. Solche Fälle sind selten, aber teuer: Zu Mietausfall und Räumungskosten kommen häufig Renovierungskosten. Der beste Schutz beginnt vor der Unterschrift.

Was Vermieter vor Vertragsschluss prüfen sollten

PrüfungWozuHinweis
AusweisIdentität sicherstellenVorlegen lassen, nicht kopieren, wenn es nicht erforderlich ist
EinkommensnachweisTragfähigkeit der Mieteerst bei ernsthaftem Interesse, etwa nach der Besichtigung
BonitätsauskunftZahlungsausfälle in der Vergangenheitvom Interessenten selbst eingeholt oder mit Einwilligung
VorvermieterZahlungsverhaltennur mit Einverständnis des Interessenten
SelbstauskunftHaushalt, Beruf, Tiere, Einzugsterminnur Fragen, die für das Mietverhältnis erforderlich sind

Der Datenschutz setzt Grenzen: Erheben Sie nur Daten, die Sie für die Entscheidung tatsächlich brauchen, und erst dann, wenn eine Vermietung ernsthaft in Betracht kommt. Fragen nach Religion, Herkunft oder Familienplanung sind tabu, sie können zudem gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen.

Warnsignale

  • Druck beim Vertragsschluss, Wunsch nach sofortigem Einzug ohne Besichtigung
  • Angebot, mehrere Monatsmieten bar im Voraus zu zahlen
  • fehlende oder widersprüchliche Unterlagen
  • häufige Umzüge in kurzer Zeit ohne nachvollziehbaren Grund

Ein Warnsignal allein ist kein Beweis. Mehrere zusammen sind ein Anlass, genauer nachzufragen.

Kaution richtig vereinbaren

Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und in drei Raten gezahlt werden (§ 551 BGB). Gerät der Mieter mit Kautionsraten in Höhe von zwei Nettokaltmieten in Verzug, kann der Vermieter ohne Abmahnung fristlos kündigen (§ 569 Abs. 2a BGB). Details im Ratgeber Mietkaution.

Wenn die Miete ausbleibt

  1. Sofort reagieren. Prüfen Sie den Mieteingang monatlich und schreiben Sie bei der ersten fehlenden Zahlung eine Erinnerung.
  2. Fristlos kündigen, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete Rückstand ist die fristlose Kündigung möglich (§ 543 Abs. 2 Nr. 3, § 569 Abs. 3 BGB). Mehr dazu: fristlose Kündigung wegen Mietrückstand.
  3. Räumung und Zahlung zusammen einklagen. Dann kann das Gericht eine Sicherungsanordnung für die laufenden Mieten erlassen (§ 283a ZPO). Wird sie nicht befolgt, ist eine Räumung per einstweiliger Verfügung möglich (§ 940a Abs. 3 ZPO).
  4. Kosten der Räumung begrenzen. Mit dem beschränkten Vollstreckungsauftrag nach § 885a ZPO muss der Gerichtsvollzieher keine Spedition beauftragen.

Keine Selbsthilfe

So groß der Ärger ist: Schlösser tauschen, Strom abstellen oder die Wohnung räumen ist ohne Titel verbotene Eigenmacht und kann Schadensersatz auslösen. Der Weg führt über Kündigung, Klage und Gerichtsvollzieher.

Was eine Mietverwaltung beiträgt

In der Mietverwaltung übernehmen wir für Vermieter in Oberhausen den Zahlungsverkehr und die Mieterkommunikation. Dazu gehört, Rückstände früh zu erkennen und die nächsten Schritte vorzubereiten. Bei der Neuvermietung achten wir auf vollständige Unterlagen und eine nachvollziehbare Auswahl.

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Vormieter

Viele Vermieter verlangen eine Bescheinigung des Vormieters, dass keine Mietschulden bestehen. Einen Anspruch darauf hat der ausziehende Mieter gegenüber seinem bisherigen Vermieter nach der Rechtsprechung nicht (BGH, Urteil vom 30. September 2009, VIII ZR 238/08). Die Bescheinigung ist deshalb ein freiwilliges Dokument. Fehlt sie, ist das für sich genommen kein Warnsignal. Aussagekräftiger sind Kontoauszüge mit regelmäßigen Mietzahlungen, die der Interessent selbst vorlegen kann.

Checkliste für die Neuvermietung

  1. Besichtigung immer persönlich, nie Schlüssel ohne Treffen herausgeben.
  2. Selbstauskunft erst nach der Besichtigung und nur mit erforderlichen Fragen.
  3. Einkommensnachweise der letzten Monate und Bonitätsauskunft.
  4. Mietvertrag vollständig, mit allen Mietern als Vertragspartei.
  5. Kaution vereinbaren, erste Rate zu Mietbeginn.
  6. Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Fotos.
  7. Mieteingang ab dem ersten Monat überwachen.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  2. § 569 BGB, Außerordentliche fristlose Kündigung (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  3. § 543 BGB, Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  4. § 283a ZPO, Sicherungsanordnung (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  5. § 940a ZPO, Räumung von Wohnraum (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  6. § 885a ZPO, Beschränkter Vollstreckungsauftrag (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)

Häufige Fragen

Darf ich eine Selbstauskunft verlangen?

Ja, soweit die Fragen für das Mietverhältnis erforderlich sind, etwa zu Einkommen, Haushaltsgröße und Einzugstermin, und erst bei ernsthaftem Interesse.

Was tun, wenn der neue Mieter die Kaution nicht zahlt?

Ist er mit einem Betrag in Höhe von zwei Nettokaltmieten im Verzug, ist eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung möglich (§ 569 Abs. 2a BGB).

Darf ich bei Mietnomaden die Wohnung selbst räumen?

Nein. Ohne Räumungstitel ist das verbotene Eigenmacht. Die Räumung erfolgt über Klage und Gerichtsvollzieher.

Wie geht eine Räumung schneller?

Räumungs- und Zahlungsklage verbinden und eine Sicherungsanordnung beantragen (§ 283a ZPO). Bei Nichtbefolgung kommt eine Räumungsverfügung in Betracht (§ 940a Abs. 3 ZPO).

Fristen, Formulare und Mieterfragen abgeben

Als Mietverwaltung kümmern wir uns für Vermieter in Oberhausen um Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Nach einem Termin vor Ort erhalten Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot.