Vermieter

Wohnungsübergabe: Checkliste für Vermieter bei Einzug und Auszug

Ein vollständiges Übergabeprotokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl, Zustand jedes Raums und Fotos ist die wichtigste Beweisgrundlage für Kaution, Schadensersatz und Nebenkosten. Nach der Rückgabe beginnt eine kurze Frist: Ersatzansprüche des Vermieters verjähren in sechs Monaten (§ 548 BGB).

Bei der Wohnungsübergabe entscheidet sich, ob spätere Ansprüche durchsetzbar sind. Wer beim Einzug nicht dokumentiert, kann beim Auszug kaum beweisen, dass ein Schaden neu ist. Ein strukturiertes Protokoll kostet eine Stunde und erspart oft monatelangen Streit.

Die Übergabe beim Einzug

Beim Einzug halten Sie den Zustand fest, in dem die Wohnung übergeben wird. Das schützt beide Seiten. Besonders wichtig ist die Frage, ob die Wohnung renoviert übergeben wurde, denn davon hängt die Wirksamkeit vieler Renovierungsklauseln ab (siehe Schönheitsreparaturen).

Was in das Protokoll gehört

BereichInhalt
BeteiligteNamen, Datum, Uhrzeit, Anschrift und Lage der Wohnung
ZählerStrom, Gas, Wasser kalt und warm, Heizkostenverteiler mit Nummer und Stand
SchlüsselAnzahl je Art: Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller, Garage
RäumeZustand von Wänden, Decken, Böden, Fenstern, Türen, Sanitär, Elektro je Raum
AusstattungEinbauküche, Geräte, Rauchwarnmelder mit Anzahl und Funktion
Mängelkonkret beschrieben, mit Ort und Größe, zum Beispiel „Kratzer im Parkett, Wohnzimmer vor Balkontür, ca. 20 cm“
Fotosdatiert, als Anlage zum Protokoll
UnterschriftenVermieter oder Verwaltung und alle anwesenden Mieter

Unterschreiben beide Seiten ein Protokoll, in dem ein Mangel nicht vermerkt ist, wird es schwierig, ihn später geltend zu machen. Formulieren Sie deshalb genau und nehmen Sie sich Zeit.

Die Übergabe beim Auszug

Beim Auszug wird der Zustand mit dem Einzugsprotokoll verglichen. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßes Wohnen muss der Mieter nicht ausgleichen. Schäden darüber hinaus schon. Typische Fragen:

  • Sind Bohrlöcher fachgerecht verschlossen?
  • Sind Einbauten des Mieters entfernt, sofern nichts anderes vereinbart ist?
  • Sind Schönheitsreparaturen geschuldet und ausgeführt?
  • Sind alle Schlüssel zurückgegeben? Fehlt ein Schlüssel zur Schließanlage, kann ein Austausch nötig werden.

Fristen nach der Rückgabe

FristInhaltFundstelle
sechs MonateErsatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren§ 548 Abs. 1 BGB
sechs Monate nach MietendeAnsprüche des Mieters auf Aufwendungsersatz und Wegnahme von Einrichtungen verjähren§ 548 Abs. 2 BGB
zwölf Monateletzte Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter zugehen§ 556 Abs. 3 BGB

Die sechs Monate laufen ab Rückgabe der Wohnung, nicht ab Vertragsende. Wer Schäden geltend machen will, sollte sie zügig beziffern und den Mieter zur Zahlung auffordern. Eine bloße Aufforderung hemmt die Verjährung allerdings nicht; dafür sind Verhandlungen oder gerichtliche Schritte nötig.

Kaution abrechnen

Nach der Übergabe prüft der Vermieter, ob er Ansprüche hat, und rechnet die Kaution ab. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf ein angemessener Betrag zurückbehalten werden. Mehr dazu im Ratgeber Mietkaution.

Rauchwarnmelder und Zähler nicht vergessen

Prüfen Sie bei jeder Übergabe, ob die Rauchwarnmelder vorhanden und funktionsfähig sind (siehe Rauchmelderpflicht NRW). Melden Sie Zählerstände beim Versorger und beim Messdienst, damit Verbrauch und Kosten korrekt zugeordnet werden.

Was die Verwaltung übernimmt

In der Mietverwaltung übernehmen wir Übergaben bei Ein- und Auszug, erstellen das Protokoll mit Fotos und Zählerständen und kümmern uns um Kautionsabrechnung und Zwischenablesung.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 548 BGB, Verjährung der Ersatzansprüche (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  2. § 538 BGB, Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  3. § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  4. § 546 BGB, Rückgabepflicht des Mieters (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)

Häufige Fragen

Ist ein Übergabeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich nicht, es ist aber die wichtigste Beweisgrundlage für Kaution, Schäden und Nebenkosten.

Wie lange kann ich nach dem Auszug Schäden geltend machen?

Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB).

Was gehört unbedingt ins Protokoll?

Zählerstände, Schlüsselanzahl, Zustand jedes Raums, konkrete Mängel mit Fotos und die Unterschriften aller Beteiligten.

Muss der Mieter normale Abnutzung ausgleichen?

Nein. Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB).

Fristen, Formulare und Mieterfragen abgeben

Als Mietverwaltung kümmern wir uns für Vermieter in Oberhausen um Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Nach einem Termin vor Ort erhalten Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot.