Die Grundsteuer 2026 kam in Oberhausen später als gewohnt. Weil bis zum Sommer keine Grundsteuer für 2026 festgesetzt war, wurden die Bescheide erst im Juni verschickt und die Zahlungen für das erste Halbjahr gebündelt fällig.
Die Eckdaten
| Punkt | Inhalt |
|---|---|
| Ratsbeschluss | 18. Mai 2026 |
| Hebesatz Grundsteuer B | 922 % (922 v. H.), einheitlich |
| gilt für | Wohngrundstücke, Gewerbegrundstücke, unbebaute Grundstücke |
| Land- und Forstwirtschaft | weiterhin Grundsteuer A |
| Versand der Bescheide | ab 19. Juni 2026, rund 60.000 Bescheide |
| Fälligkeit erstes Halbjahr | 23. Juli 2026, in einer Summe |
| weitere Fälligkeiten | 17. August und 16. November 2026 |
| Rückfragen | per E-Mail an grundbesitzabgaben@oberhausen.de |
Quelle: Stadt Oberhausen, Pressemeldung vom 16. Juni 2026.
Wer der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts weiter tun. Die Beträge werden zu den Fälligkeiten eingezogen.
Wie sich die Grundsteuer berechnet
Das Finanzamt setzt für jedes Grundstück einen Grundsteuermessbetrag fest. Die Stadt wendet darauf ihren Hebesatz an (§ 25 Grundsteuergesetz). Für Oberhausen heißt das vereinfacht:
Grundsteuermessbetrag × 922 % = Grundsteuer für das Jahr
Ein Beispiel mit einem angenommenen Messbetrag von 50 €: 50 € × 9,22 = 461 € im Jahr. Ihren eigenen Messbetrag finden Sie im Bescheid des Finanzamts.
Ein Hebesatz für alle Grundstücke
Oberhausen hat für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz beschlossen. Er gilt gleichermaßen für Wohnen, Gewerbe und unbebaute Grundstücke. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen bleibt es bei der Grundsteuer A.
Was das für Eigentümergemeinschaften heißt
Die Grundsteuer wird nicht über das Hausgeld bezahlt. Jeder Wohnungseigentümer erhält einen eigenen Bescheid für sein Wohnungs- oder Teileigentum und zahlt direkt an die Stadt. Die Verwaltung der Gemeinschaft ist dafür nicht zuständig. Fragen zum Bescheid richten Sie an die Stadt oder an Ihre Steuerberatung.
Was das für Vermieter heißt
Die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 Nr. 1 BetrKV), wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Für vermietete Objekte bedeutet das:
- In der Betriebskostenabrechnung für 2026 wird der neue Betrag erstmals angesetzt.
- Steigt die Grundsteuer deutlich, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen sinnvoll sein.
- Den Bescheid sollten Sie zu den Abrechnungsunterlagen nehmen, denn Mieter können Belege einsehen (§ 556 Abs. 4 BGB).
Wie die Abrechnung insgesamt funktioniert, erklärt der Ratgeber Betriebskostenabrechnung.
Was Sie jetzt prüfen sollten
- Ist der Bescheid des Finanzamts über den Grundsteuerwert richtig, etwa bei Wohnfläche und Baujahr?
- Stimmt der Messbetrag im Bescheid der Stadt mit dem des Finanzamts überein?
- Sind die Zahlungen zum 23. Juli, 17. August und 16. November 2026 eingeplant oder per Lastschrift abgedeckt?
- Bei Vermietung: Ist die Grundsteuer im Mietvertrag als Betriebskostenart vereinbart?
Gegen Bescheide gelten kurze Fristen. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie den Bescheid zeitnah prüfen. Mitglieder des Haus & Grund Oberhausen e. V. erhalten dort Beratung.
Was die Verwaltung übernimmt
In unserer Mietverwaltung berücksichtigen wir die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung und passen auf Wunsch die Vorauszahlungen an.
Häufige Fragen von Mietern
Mieter bemerken die neue Grundsteuer meist erst mit der Betriebskostenabrechnung für 2026, die im Laufe des Jahres 2027 kommt. Steigt der Betrag spürbar, hilft eine kurze Erklärung mit Verweis auf den Ratsbeschluss vom 18. Mai 2026. Wichtig für beide Seiten: Umgelegt wird nur die tatsächlich festgesetzte Grundsteuer für das Grundstück, verteilt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel, in der Regel nach Wohnfläche. Wurden Vorauszahlungen auf Grundlage der alten Grundsteuer kalkuliert, kann eine Nachzahlung entstehen. Eine rechtzeitige Anpassung der Vorauszahlungen vermeidet Überraschungen. Bewahren Sie Bescheid und Zahlungsnachweise mindestens so lange auf, bis die Abrechnung für das Jahr abgeschlossen ist und keine Einwendungen mehr möglich sind. Die Einwendungsfrist des Mieters beträgt zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 BGB).
Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.
Stand: 3. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen
Quellen
- Stadt Oberhausen, Versand der Grundsteuerbescheide 2026 (Stand 16.06.2026)
- § 25 GrStG, Festsetzung des Hebesatzes (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)
- § 556 BGB, Vereinbarungen über Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 03.10.2026)