Eigentümer

Verkehrssicherungspflicht: Wofür Eigentümer in Oberhausen haften

Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von ihrem Grundstück keine Gefahren für andere ausgehen (§ 823 BGB). In Oberhausen gehört dazu oft der Winterdienst auf dem Gehweg: Schnee, der zwischen 7 und 20 Uhr fällt, ist unverzüglich zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Straßenreinigungssatzung Oberhausen).

Wer ein Haus besitzt, haftet dafür, dass Mieter, Besucher und Passanten nicht zu Schaden kommen. Diese Verkehrssicherungspflicht ist im Gesetz nicht als Liste geregelt, sondern von der Rechtsprechung aus der allgemeinen Haftung entwickelt worden (§ 823 Abs. 1 BGB). Für Gebäudeteile, die sich lösen, gilt zusätzlich eine Haftung mit vermutetem Verschulden (§ 836 BGB).

Was zur Verkehrssicherung gehört

BereichTypische Pflichten
Gehweg und ZuwegeRäumen und Streuen im Winter, Stolperfallen beseitigen
Treppenhausausreichende Beleuchtung, feste Handläufe, keine losen Beläge
Dach und Fassadelose Ziegel, Dachrinnen, Fassadenteile, Schneelasten
Bäumeregelmäßige Sichtkontrolle auf Totholz und Standsicherheit
Spielplatz und AußenanlagenPrüfung der Geräte, sichere Beläge
Kellerzugänge und LichtschächteAbdeckungen und Gitter sichern

Verlangt wird nicht jede denkbare Vorkehrung, sondern das, was ein umsichtiger Eigentümer für erforderlich und zumutbar halten darf. Entscheidend ist, dass Gefahren erkannt, regelmäßig kontrolliert und Kontrollen dokumentiert werden.

Winterdienst in Oberhausen

Die Stadt Oberhausen hat die Reinigung und Winterwartung für viele Straßen auf die Grundstückseigentümer übertragen. Welche Straßen betroffen sind, ergibt sich aus dem Straßenreinigungsverzeichnis zur Satzung. Für die Eigentümer gelten unter anderem diese Regeln (§ 3 der Straßenreinigungssatzung):

RegelInhalt
BreiteGehwege in der für Fußgänger erforderlichen Breite räumen, mindestens 1,20 m
Streumittelabstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt; Salz nur, wenn diese nicht ausreichen
ZeitSchnee und Glätte zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls beseitigen
Nachtnach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr
HaltestellenZugang zu Haltestellen gefahrlos freihalten
AblageSchnee am Fahrbahnrand des Gehwegs lagern, Einläufe und Hydranten freihalten, kein Salz auf Baumscheiben

Verstöße gegen die Winterdienstpflicht sind Ordnungswidrigkeiten. Wichtiger ist oft die zivilrechtliche Haftung, wenn jemand stürzt.

Kann die Pflicht übertragen werden?

Ja. Eigentümer können Winterdienst und Treppenhausreinigung auf Mieter oder einen Dienstleister übertragen. Voraussetzung ist eine klare Vereinbarung, im Mietvertrag oder in der Hausordnung, die Bestandteil des Vertrags ist. Die Verantwortung erlischt dadurch aber nicht vollständig: Der Eigentümer muss stichprobenartig kontrollieren, ob die Pflicht erfüllt wird. Bei älteren oder kranken Mietern kann eine Übertragung unzumutbar sein, dann ist eine Vertretung zu organisieren.

Beauftragt der Eigentümer einen Winterdienst, sind dessen Kosten als Betriebskosten umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist (§ 2 BetrKV).

Verkehrssicherung in der WEG

Für das Gemeinschaftseigentum ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verantwortlich. Der Verwalter organisiert Kontrollen, beauftragt Dienstleister und hält Ergebnisse fest. Die einzelnen Eigentümer sollten wissen, welche Pflichten auf Mieter übertragen sind und welche ein Dienstleister erfüllt, damit im Winter niemand auf den anderen wartet.

Versicherung

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung deckt Schäden Dritter, wenn die Verkehrssicherung versagt. Für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser ist das Risiko häufig in der Privathaftpflicht enthalten, für vermietete Häuser und Gemeinschaften in der Regel nicht. Prüfen Sie Ihren Vertrag.

Dokumentation schützt

  1. Kontrollplan für Dach, Bäume, Spielgeräte und Treppenhaus anlegen.
  2. Ergebnisse mit Datum festhalten, Mängel sofort beauftragen.
  3. Winterdienst schriftlich vergeben und Einsätze protokollieren lassen.
  4. Hausordnung mit klaren Zuständigkeiten an alle Bewohner verteilen.

Was die Verwaltung übernimmt

In der WEG-Verwaltung und der Mietverwaltung koordinieren wir Hausmeister- und Winterdienste, Baumkontrollen und Wartungen und halten die Nachweise vor. Schäden am Haus melden Bewohner über unsere Schadensmeldung.

Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsberatung für Mitglieder bietet der Verein Haus & Grund Oberhausen e. V. Wir sind die Hausverwaltung.

Stand: 5. Oktober 2026 · Verantwortlich: Haus & Grund Oberhausen

Quellen

  1. § 823 BGB, Schadensersatzpflicht (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  2. § 836 BGB, Haftung des Grundstücksbesitzers (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  3. § 2 BetrKV, Aufstellung der Betriebskosten (Stand geltende Fassung, abgerufen 05.10.2026)
  4. Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberhausen vom 14.12.2015 (veröffentlichte Fassung) (Stand abgerufen 05.10.2026)

Häufige Fragen

Wann muss in Oberhausen Schnee geräumt werden?

Zwischen 7 und 20 Uhr gefallener Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls; nach 20 Uhr gefallener Schnee werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr (Straßenreinigungssatzung Oberhausen).

Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?

In der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens 1,20 Meter.

Darf ich Streusalz verwenden?

Nur, wenn abstumpfende Stoffe wie Sand oder Splitt keine ausreichende Sicherheit bieten. Baumscheiben und Grünflächen dürfen nicht mit Salz bestreut werden.

Kann ich den Winterdienst auf Mieter übertragen?

Ja, durch klare Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Der Eigentümer muss die Erfüllung aber weiter stichprobenartig kontrollieren.

Fristen, Formulare und Mieterfragen abgeben

Als Mietverwaltung kümmern wir uns für Vermieter in Oberhausen um Mieteingang, Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation und Instandhaltung. Nach einem Termin vor Ort erhalten Sie ein schriftliches, unverbindliches Angebot.